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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inHeinz, Wolfgang
TitelEmpirische Ergebnisse der Rückfallstatistik und ihre Vorgaben für einen verantwortlichen und nachhaltigen Ausbau der Jugendhilfe im Strafverfahren.
QuelleIn: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, 38 (2007) 1, S. 36-49Verfügbarkeit 
BeigabenAnmerkungen; Tabellen
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0340-3564
SchlagwörterSanktion; Strafverfahren; Statistik; Jugendhilfe; Gemeinnützige Arbeit; Wirkung; Jugendlicher; Straftäter
Abstract"Im Jahre 2004 wurden über 349.000 Jugendliche und Heranwachsende nach Jugendstrafrecht sanktioniert. Bei mehr als 241.000 jungen Menschen wurde eine Diversionsentscheidung als zur Rückfallverhinderung ausreichend angesehen, bei fast 26.500 wurde eine freiheitsentziehende Sanktion - Jugendarrest oder unbedingte Jugendstrafe - verhängt. Über 349.000-mal wurde also explizit oder implizit eine Sanktionsprognose getroffen. Auf welcher Grundlage beruhen diese Prognosen? 'Die Behandlung jugendlicher Straftäter sollte sich so weit wie möglich auf wissenschaftliche Erkenntnisse dazu stützen, was wirkt, bei wem und unter welchen Umständen' heißt es diesbezüglich in der 2003 verabschiedeten Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten. Erkenntnisse dazu, 'was wirkt, bei wem und unter welchen Umständen', sind freilich nur dann notwendig, wenn jugendstrafrechtliche Maßnahmen auf Rückfallverhinderung abzielen und nicht auf Tatvergeltung oder Schuldausgleich. Denn einem Strafrechtssystem, das durch die Bestrafung einen Schuldausgleich herbeiführen, also Übel mit Übel vergelten will (absolute Theorie), sind die Folgen der Bestrafung gleichgültig. Soll die Strafe dagegen dazu dienen, Straftaten und Rückfall durch Einwirkung entweder auf die Allgemeinheit (Generalprävention) oder auf den Täter (Spezialprävention) zu verhüten (präventive Theorie), dann ist die Strafe nur dann gerechtfertigt, wenn sie zur Erreichung dieser Präventionsziele prinzipiell geeignet und erforderlich ist. Das aber verlangt entsprechendes Wissen über die Wirkungen - erwünschte wie unerwünschte - der Strafen und die Berücksichtigung dieses Wissens bei Auswahl und Ausgestaltung der Rechtsfolgen." (Autorenreferat).
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2007/4
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