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Autor/inn/enNikles, Bruno W.; Lieven, Jan
InstitutionBundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz
TitelJugendschutz bei öffentlichen Veranstaltungen.
Welche Bedeutung hat § 7 Jugendschutzgesetz?
QuelleBerlin: Drei-W-Verlag (2016), 23 S.Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
SchlagwörterJugendschutzgesetz; Öffentlichkeit; Tanz; Jugendgefährdung; Veranstaltung
AbstractDer § 7 Jugendschutzgesetz (JuSchG) eröffnet Kommunen die Möglichkeit, besondere Auflagen für öffentliche Veranstaltungen und Betriebe anzuordnen, wenn Jugendgefährdungen zu erwarten sind und die üblichen Jugendschutzregelungen nicht ausreichen. In der Broschüre werden, auf der Grundlage einer Befragung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, beispielhafte Handlungsmöglichkeiten und Präventionskonzepte einzelner Kommunen/ Jugendämter vorgestellt. Darüber hinaus werden konkrete Vorschläge zur Vorbereitung, Durchführungen und Kontrolle von Veranstaltungen gegeben.
Erfasst vonBundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin
Update2017/2
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