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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
"Bereits mit dem 'Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung' wurde der Duldungsgrund Ausbildung explizit ins AufenthG aufgenommen. Während diese Regelung der Ausländerbehörde Ermessen einräumte und für Menschen im Alter von über 21 Jahren oder aus als sicher eingestuften Herkunftsländern (gemäß § 29a AsylG) gesperrt war, wurde mit dem 'Integrationsgesetz' ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Ausbildung - unabhängig von Alter und Herkunftsland - geschaffen.; Laut Gesetzesbegründung soll die Neufassung des § 60a Abs. 2 S. 4 ff. AufenthG dazu dienen, für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe mehr Rechtssicherheit zu schaffen und 'das diesbezügliche aufenthaltsrechtliche Verfahren zu vereinfachen'? Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass sich die Erteilung der Ausbildungsduldung trotz des gesetzgeberischen Ziels und des teils eindeutigen Gesetzeswortlautes in der Praxis oftmals schwierig gestaltet. Restriktive Anwendungshinweise aus dem Bundesinnenministerium (BMI), unterschiedliche Rechtsauffassungen der Bundesländer sowie zum Teil unterschiedliche Auslegungen durch die (Ober-)Verwaltungsgerichte, führen zu einem Flickenteppich bei der Umsetzung und damit zu erheblichen Unsicherheiten bei allen Beteiligten. Dieser Beitrag stellt den Versuch dar, die bundesgesetzliche Regelung unter Berücksichtigung der wesentlichen Rechtsprechung und Erlasslage zu beleuchten und damit vor allem die rechtlichen Hürden und Möglichkeiten aufzuzeigen." Forschungsmethode: deskriptive Studie. (Textauszug, IAB-Doku).
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1613-7450
Eichler, Kirsten: Die "neue" Ausbildungsduldung. 2017.
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