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Autor/inn/enDelmas, Nanine; Lindner, Werner; Mörsberger, Thomas
TitelSchutzauftrag in der Kinder- und Jugendarbeit.
Wie kann §8a SGB VIII so umgesetzt werden, dass sich zwei Aufgaben nicht gegenseitig blockieren?
QuelleIn: Jugendhilfe, 44 (2006) 6, S. 311-320Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0022-5940
SchlagwörterKind; Rechtsgrundlage; Jugendarbeit; Schutz
AbstractAls 2005 im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) der Entwurf eines neuen §8a SGB VIII diskutiert wurde, fand er grundsätzlich große Zustimmung. Für die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe enthielt er eigentlich keine Neuerungen, sondern konkretisierte nur die allseits gewünschten fachlichen Standards für den Fall, dass "gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung" bekannt würden. Die freie Wohlfahrtspflege und insbesondere die Jugendverbandsarbeit fragte zunächst kritisch an, ob denn dieser Entwurf eines §8a SGB VIII richtig platziert sei Inhaltlich gehöre diese Regelung zu den "Anderen Auf gaben" und damit nicht in die Arbeitsfelder der freien Träger. Der Widerstand wurde aber nicht sehr überzeugend vorgetragen, denn man war sich ansonsten einig, dass der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung originär zum Selbstverständnis der frei en Träger gehöre und nur in engem Zusammenspiel von "Leistungen" und "Anderen Aufgaben" umsetzbar sei - insofern sei es nur konsequent, die Vorgaben des §8a SGB VIII gesetzessystematisch sozusagen "vor die Klammer zu ziehen". Auch nach der Verabschiedung und dem Inkrafttreten des KICK ist dies die durchgängige Argumentation; grundsätzlich überzeugt sie auch.
Erfasst vonComenius-Institut, Münster
Update2007/3
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