Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Maywald, Jörg |
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Titel | Die Umsetzung der Kinderrechte als Leitbild in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Gefälligkeitsübersetzung: Implementation of children's rights as a model in work with children and adolescents. |
Quelle | Aus: Kinderschutz, Kinderrechte, Beteiligung. Dokumentation zur Fachtagung "Kinderschutz, Kinderrechte, Beteiligung - für das Wohlbefinden von Kindern sorgen", 15. bis 16. November 2007 in Berlin. München (2008) S. 48-73 |
Reihe | Schriftenreihe des Sozialpädagogischen Instituts im SOS-Kinderdorf e. V.. Dokumentation. 6 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Sammelwerksbeitrag; Graue Literatur |
ISSN | 1435-3016 |
Schlagwörter | Leitbild; Kindeswohl; Kinderschutz; Recht; Kind; Rechtsanwendung; Rechtsgrundlage; Rechtsschutz; Soziale Einrichtung; Implementierung; Zielsetzung; Jugendlicher; Deutschland |
Abstract | Der Wandel von einem an den kindlichen Bedürfnissen ("needs of children") zu einem an den Rechten des Kindes orientierten Ansatz ("child rights based approach") hat nach Meinung des Autors weitreichende Folgen für das Selbstverständnis und die Konzeptualisierung der mit Kindern und für Kinder tätigen Institutionen. Eine Konsequenz besteht darin, die Orientierung an den Rechten des einzelnen Kindes und von Kindern insgesamt als inneren Kern des Leitbildes dieser Organisationen zu betrachten. Der Bezug auf Kinderrechte ist damit zugleich ein zentraler Bestandteil der Orientierungsqualität und die Dienste und Einrichtungen, die für sich in Anspruch nehmen, gute Arbeit mit Kindern oder für Kinder zu leisten, müssen sich daran messen lassen, inwieweit sie zur Verwirklichung der Rechte des Kindes beitragen. Die Ausführungen des Autors beziehen sich unter anderem auf die historische Entwicklung der Kinderrechte, auf die Kindschaftsrechtsreform in Deutschland im Jahr 1998, auf den Vorrang des Kindeswohls und auf die sieben Grundbedürfnisse des Kindes (beständige liebevolle Beziehungen, körperliche Unversehrtheit, individuelle Erfahrungen, entwicklungsgerechte Erfahrungen, Grenzen und Strukturen, stabile und unterstützende Gemeinschaften, sichere Zukunft). Der Autor benennt ferner folgende Ziele bei der Umsetzung der Kinderrechte: (1) Kinder über ihre Rechte informieren, (2) Kinderrechte in die Einrichtungen für Kinder tragen, (3) Kinderrechtliche Beratung und Hilfe verbessern, (4) Alle Programme für und mit Kindern an den Kinderrechten orientieren, (5) Kinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen, (6) Ein Wahlrecht von Geburt an einführen. (ICI2). |
Erfasst von | GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim |
Update | 2010/1 |