Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Burghardt, Heinz |
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Titel | Sozialpaedagogische und juristische Fallarbeit. Ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie deren Vermittlung. |
Quelle | In: Soziale Arbeit : Zeitschrift für soziale und sozialverwandte Gebiete, 52 (2003) 6, S. 202-207Infoseite zur Zeitschrift |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0490-1606 |
Schlagwörter | Handlungsorientierung; Rechtsnorm; Sozialrecht; Studium; Sozialpädagogik; Fallanalyse; Lebenswelt |
Abstract | In der Praxis Sozialer Arbeit wird fallweise vorgegangen, und schon im Studium wird am liebsten an Faellen gelernt. Ebenso verhaelt es sich mit der Rechtspraxis und dem Erlernen des Rechts. Darin zeigt sich die Handlungsorientierung beider Disziplinen. Deren Parallelitaet beziehungsweise Unterschied wird im vorliegenden Artikel nachgegangen. Die Handlungsorientierungen beziehen sich beide Male auf die Lebenswirklichkeit. In der sozialpaedagogischen Fallarbeit kommt dies in der Lebensweltorientierung zum Ausdruck. Die Sachverhaltsschilderungen der Gerichtsurteile wiederum erzaehlen von der Einbettung juristischer Fallarbeit in Geschichten konkreten Lebens. Der Horizont der jeweiligen Fallarbeit wird durch das Ziel des "gelingenderen Lebens" beziehungsweise der Herstellung des Rechtsfriedens markiert. Dabei steht die rechtsgebundene Verwaltungstaetigkeit der sozialpaedagogischen Fallarbeit als Handlungsmodell naeher als die richterliche Fallarbeit. Die juristische Ausbildung zur Sozialen Arbeit muss sich von einer stillschweigenden Justizzentrierung hueten. Rechtsgebundene Verwaltungstaetigkeit, Soziale Arbeit und Sozialmanagement bewegen sich mit dem Vordringen gesetzlicher Zweckprogramme aufeinander zu.(DJI/Abstract übernommen). |
Erfasst von | Deutsches Jugendinstitut, München |
Update | 2004_(CD) |