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Autor/inLoewe, Max
TitelBulmahn gibt Zündstoff.
QuelleIn: DUZ : Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft, 56 (2000) 19, S. 14-15Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 1
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0936-4501; 1437-4234
SchlagwörterDienstrecht; Habilitation; Hochschullehrer; Hochschullehrerbesoldung; Reform; Juniorprofessor; Wissenschaftlicher Nachwuchs; Deutschland
AbstractAuf dem Weg zu einem neuen Dienst- und Besoldungsrecht für die Hochschulen ist mit der überraschenden Einigung von Bildungsministerin Edelgard Bulmahn und Innenminister Otto Schily eine große Hürde genommen worden. Die Reform ist damit noch in dieser Legislaturperiode möglich. Unerwartet kam vor allem der Durchbruch bei den Fachhochschulen (FH): Entgegen den Empfehlungen der Expertenkommission sollen jetzt doch qualifizierte FH-Professoren eine gleich hohe Besoldung erhalten können wie ihre Kollegen an der Universität - sofern die Länder dies wollen. Die Reaktion der Hochschulorganisationen fielen wie erwartet aus: Der Deutsche Hochschulverband unterstrich erneut seine Ablehnung der neuen Besoldungsstruktur. Die Eckpunkte der beiden Bundesministerien sehen für alle Hochschultypen jetzt drei Besoldungsstufen vor, und zwar eine für Juniorprofessuren (W1) mit einem Mindestgrundgehalt von 6.000 Mark sowie zwei für Professoren (W2 und W3) mit jeweils 7.000 und 8.500 Mark. Dazu kommen die Zulagen für Leistung, Bedeutung des Faches und Ämter wie Dekan oder Rektor. Überraschend klar ist in den Eckpunkten das Plädoyer Bulmahns für die Abschaffung der Habilitation ausgefallen. Hochschulverband wie auch Fakultätentage machen gegen die totale Abschaffung der Habilitation massiv Front. Für die geplanten Änderungen müssen das Hochschulrahmengesetz und das Bundesbesoldungsrecht geändert werden. (HoF/Text auszugsweise übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2002_(CD)
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