Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/inn/en | Kappeler, Manfred; Struck, Norbert |
---|---|
Titel | Aufklärung verlangt Respekt – vor Fakten und Personen! Eine Kommentierung des Ergebnisberichts "Helmut Kentlers Wirken in der Berliner Kinder- und Jugendhilfe – Aufarbeitung der organisationalen Verfahren und Verantwortung des Berliner Landesjugendamtes" von Meike S. Baader, Nastassia L. Böttcher, Carolin Ehlke, Carolin Oppermann, Julia Schröder und Wolfgang Schröer. |
Quelle | Berlin (2024), 20 S.
PDF als Volltext (1); PDF als Volltext (2) |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; Monographie |
DOI | 10.25656/01:30075 |
URN | urn:nbn:de:0111-pedocs-300754 |
Schlagwörter | Sozialpädagogik; Missbrauch; Kinder- und Jugendhilfe; Verantwortung; Heimerziehung; Sexuelle Gewalt; Sexueller Missbrauch; Kindesmissbrauch; Pflegekind; Pädophilie; Netzwerk; Landesjugendamt; Pflegeeltern; Wohngruppe; Kommentar; Berlin; Deutschland |
Abstract | Die Autoren befassen sich im Folgenden mit dem Ergebnisbericht „Helmut Kentlers Wirken in der Berliner Kinder- und Jugendhilfe – Aufarbeitung der organisationalen Verfahren und Verantwortung des Berliner Landesjugendamtes“ von Meike S. Baader, Nastassia L. Böttcher, Carolin Ehlke, Carolin Oppermann, Julia Schröder, Wolfgang Schröer, der abrufbar ist unter: https://doi.org/10.18442/256. Als Kernaussage dieses Berichts sehen sie folgendes Zitat an: „...kann gegenwärtig als belegt festgehalten werden, dass Gerold Becker, Herbert E. Colla-Müller und Helmut Kentler sexualisierte Gewalt ausgeübt haben und Martin Bonhoeffer, Hartmut von Hentig, Axel Schildhauer, Hans Thiersch, Peter Widemann und Anne Frommann als ‚Bystander‘ bezeichnet werden können, die entweder von sexualisierten Übergriffen Kenntnis hatten oder über Wissen verfügten, dass es zu sexualisierten Übergriffen gekommen ist, dieses aber nicht problematisierten.“ (Baader u.a. 2024, S. 15). Die Aussage zu Becker/Colla/Kentler ist den Verfassern plausibel. Was sie nicht nachvollziehen können, sind die Behauptungen zu den „Bystandern“ und die Beleglage dazu. Sie werden sich im Folgenden auf die „Beweisführung“ des Berichts im Hinblick auf die dabei bezichtigten Personen konzentrieren. Dazu unterziehen sie das methodische Konzept des „Netzwerks“ einer genaueren Prüfung (Kap. 1) und befassen sich mit den Formen der Thematisierung der Heimreform als einem „Modus der Verdeckung sexualisierter Gewalt in der Sozialpädagogik“ (Baader u.a. 2024, S. 34 ff.) (Kap. 2). Sie werfen einen prüfenden Blick auf die Konstruktion von „Bystandern“ – insbesondere im Hinblick auf Hans Thiersch - und analysieren die Qualität der „Belege“ für diese Konstruktion (Kap. 3). Schließlich legen sie Überlegungen zu den praktischen Implikationen des Berichts für die Arbeit in Wohngruppen und Pflegefamilien dar (Kap. 4). |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |