Literaturnachweis - Detailanzeige
Titel | HRK begrüßt Expertenbericht. Dienstrechtsreform. |
---|---|
Quelle | In: Forschung & Lehre, 7 (2000) 8, S. 412Infoseite zur Zeitschrift |
Beigaben | Abbildungen 1 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0945-5604 |
Schlagwörter | Leistungsprinzip; Dienstrecht; Ost-West-Konflikt; Nebentätigkeit; HRK (Hochschulrektorenkonferenz); Berufung; Hochschullehrer; Hochschullehrerbesoldung; Leistungsindikator; Reform; Stellungnahme; Expertenkommission; Deutschland |
Abstract | Die von der Expertenkommission zur "Reform des Hochschuldienstrechts" vorgeschlagenen Änderungen des Qualifizierungsweges zur Hochschulprofessur sowie im Besoldungsrecht der Professoren hat das Plenum der HRK am 3. und 4. Juli 2000 als Einstieg in eine Reform des gesamten Beschäftigungsrechts für den Wissenschaftsbereich begrüßt. Auch andere Vorschläge wie die einer einzelvertraglichen Neuregelung von Nebentätigkeiten oder die einer Verstärkung von Teilzeitbeschäftigung fanden Zustimmung. Allerdings seien die Hochschulen sehr besorgt, dass die Umsetzung der Vorschläge an der vor allem von Länderfinanzministern vorgegebenen, kameralistisch eng angelegten bzw. so interpretierten Kostenneutralität scheitern könne. Aufgrund der für Leistungsanreize zu geringen und zu unflexibel zur Verfügung stehenden Finanzmittel würden die Hochschulen entgegen den Erwartungen weder auf die Bedingungen des (fachbezogenen) Arbeitsmarktes wettbewerbsfähig reagieren noch Leistungen im nennenswerten Umfang honorieren können. Die HRK sieht in der Entwicklung von Kriterienkatalogen in den Hochschulen zur Messung der Leistung und Belastung der Professoren eine weitere unabdingbare Aufgabe, von deren Erfüllung die erfolgreiche Umsetzung der Teile der Reformvorschläge abhängt, die auf leistungsbezogene Besoldungszuschläge anstelle von Alterszuschlägen abzielen. Das Plenum der HRK hat zur Kenntnis genommen, "dass die Expertenkommission unterschiedliche Ausgangsbeträge (d. h. nicht Grundgehälter) für die Verhandlung der individuellen Gehälter im Universitäts- und Fachhochschulbereich vorschlägt und von unterschiedlichen durchschnittlichen Finanzvolumina für die variablen Gehaltsbestandteile ausgeht. Dazu bestehen innerhalb der HRK unterschiedliche Auffassungen über die sachliche Gebotenheit und Angemessenheit dieser Unterscheidungen im Grundsatz wie in der vorgesehenen Höhe. (HoF/Text auszugsweise übernommen). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 2001_(CD) |