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InstitutionDeutscher Hochschulverband
TitelReform auf Kosten des Nachwuchses.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 7 (2000) 5, S. 231Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterDienstrecht; Förderungsmaßnahme; Hochschullehrer; Hochschullehrerbesoldung; Kriterium; Kritik; Leistungsmessung; Reform; Stellungnahme; Deutscher Hochschulverband; Expertenkommission; Juniorprofessor; Wissenschaftlicher Nachwuchs; Deutschland
AbstractWenig Zustimmung und viel Kritik erntete der Bericht der Expertenkommission zur Reform des Hochschuldienstrechts bei den Betroffenen. Der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Professor Schiedermair, erklärte in einer ersten Stellungnahme, die Kommission habe sich in wesentlichen Fragen vor der Antwort gedrückt und sei insgesamt zu sehr den politisch gewollten Ergebnissen gefolgt. Schiedermair übte insbesondere Kritik an der von der Kommission empfohlenen Einführung einer Juniorprofessur unter Wegfall der Habilitation. Völlig inakzeptabel sei die Vorstellung, mit der Juniorprofessur die bewährte Personalstruktur des wissenschaftlichen Assistenten und des Hochschuldozenten des Hochschulrahmengesetzes ersetzen zu wollen. Auch die Vorschläge für eine leistungsgerechte Besoldung der Hochschullehrer stoßen beim Deutschen Hochschulverband auf erhebliche Kritik. "Wenn man wissenschaftliche Leistungen durch Zulagen honorieren will, muss man bei zwei Kernfragen Farbe bekennen: Was sind die Kriterien für eine wissenschaftliche Leistung, und wer entscheidet über diese Kriterien? Zu beiden Kernfragen schweigt sich die Kommission aus." Darüber hinaus protestierte Schiedermair gegen die geplante Herabsetzung der Eingangsbesoldung für C 4-Hochschullehrer. "Dies ist ein weiterer Schlag gegen den wissenschaftlichen Nachwuchs, besonders in den nicht marktgängigen Fächern." Positiv wertet der Deutsche Hochschulverband den empfohlenen Verbleib der Hochschullehrer im Beamtenverhältnis, die Perspektive eines eigenständigen Personalstatus für Hochschullehrer, die Öffnung der besoldungsrechtlichen Obergrenzen für Spitzenwissenschaftler, die geforderte Anpassung des Nebentätigkeitsrechts, die persönliche Honorierung von Drittmitteleinwerbungen und die Betonung, dass für die Vergabe von Leistungsprämien ein wissenschaftsadäquates Verfahren erforderlich sei. (HoF/Text auszugsweise übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2001_(CD)
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