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Autor/inFinetti, Marco
TitelFür eigenes Dienstrecht.
Professoren. (Kurzinformation).
QuelleIn: DUZ : Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft, 55 (1999) 4, S. 6Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0936-4501; 1437-4234
SchlagwörterLeistungsprinzip; Dienstrecht; Hochschullehrerbesoldung; Reform; Deutscher Hochschulverband; Professor; Deutschland
AbstractDer Präsident des Deutschen Hochschulverbandes (DHV) hat für die Hochschullehrer ein eigenständiges Dienstrecht verlangt, wie es bisher nur für Richter gilt. Die Interessenvertretung der Universitätsprofessoren legte am 9. Februar in Bonn ein zwölf Punkte umfassendes Positionspapier zur Dienstrechtsreform vor. Darin fordert sie für Professoren an Universitäten ein einheitliches Amt mit einer C 4-Besoldung sowie für Professoren an Fachhochschulen ein einheitliches Amt mit einer Besoldung nach C 3. Er forderte zudem, für besondere Belastungen in Prüfung und Lehre und für besondere Funktionen wie das Rektorenamt Zulagen einzurichten beziehungsweise deutlich zu erhöhen. Insgesamt befürwortet der DHV den inzwischen weit verbreiteten Reformansatz, die Besoldung für Hochschullehrer künftig noch leistungsorientierter zu gestalten. Allerdings sei es an der Zeit, die Diskussion zu versachlichen. Um besoldungsmäßige Anreize für eine Verbesserung der Lehre zu schaffen, befürwortet der DHV ein Zuschußsystem, das den studentischen Zuspruch zu einzelnen Lehrveranstaltungen honoriert. (HoF/Text teilweise übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2000_(CD)
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