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Autor/inTeupen, Christian
Titel"Copyleft" im deutschen Urheberrecht.
Implikationen von Open Source Software (OSS) im Urhebergesetz.
QuelleBerlin: Duncker & Humblot (2007), 268 S.
PDF als Volltext  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
Zugl.: Hagen, Univ., Diss., 2006.
ReiheSchriften zum Bürgerlichen Recht. 367
BeigabenLiteraturangaben S. [260]-265
ZusatzinformationInhaltsverzeichnis
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Monographie
ISSN0720-7387
ISBN3-428-12325-5; 978-3-428-12325-4
SchlagwörterMedienrecht; Urheberrecht; Computerprogramm; Softwaretechnologie; Rechtsgrundlage; Hochschulschrift; Deutschland
AbstractOpen Source Software ist im deutschen Urheberrecht angekommen. Der Gesetzgeber hat mit der Regelung in § 32 Abs. 3 Satz 3 UrhG die besonderen Bedürfnisse von Copyleft-Lizenzierungsmodellen berücksichtigt. Eine Verknüpfung von eingeräumten Nutzungsrechten und den in der GPL festgelegten Nutzungspflichten erfolgt im Wege der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung gem. § 158 Abs. 2 BGB. Bei dem der Nutzungsrechtseinräumung zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäft handelt es sich um einen atypischen "Open Source"-Vertrag, wobei sich der Vertragsinhalt im Wesentlichen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen entnehmen lässt, die als AGB einzuordnen sind. Der in Open Source-Verträgen formulierte Gewährleistungs- und Haftungsausschluss verstößt gegen §§ 305 ff. BGB. Somit lässt sich die Haftung allein auf leichte Fahrlässigkeit beschränken - Grund genug, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. (DIPF/Verlag).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2008/4
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