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Autor/inRux, Johannes
TitelDie pädagogische Freiheit des Lehrers.
Eine Untersuchung zur Reichweite und zu den Grenzen der Fachaufsicht im demokratischen Rechtsstaat.
QuelleBerlin: Duncker u. Humblot (2002), 264 S.Verfügbarkeit 
Zugl.: Tübingen, Univ., Diss., 2001.
ReiheTübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht. 66
BeigabenLiteraturangaben 240; Register
ZusatzinformationVerlagsangaben
Zusammenfassung
Sprachedeutsch; englische Zusammenfassung; französische Zusammenfassung
Dokumenttypgedruckt; Monographie
ISBN3-428-10895-7
SchlagwörterBildung; Lehrfreiheit; Erziehungsauftrag; Entscheidung; Selbstverantwortung; Bildung; Demokratie; Deutschland; Entscheidung; Lehrer; Schulaufsicht; Schule; Schulrecht; Schulverwaltung; Selbstverantwortung; Staat; Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht; Hochschulschrift; Lehrfreiheit; Rechtsprechung; Rechtsstellung; Erziehungsauftrag; Bundesland; Schule; Schulaufsicht; Schulrecht; Schulverwaltung; Lehrer; Bundesland; Demokratie; Rechtsgrundlage; Rechtsprechung; Rechtsstellung; Staat; Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht; Hochschulschrift; Deutschland
AbstractIn [dieser] Arbeit geht es um die Frage, ob den Lehrern ein rechtlich geschützter Freiraum für ihre Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit zur Verfügung steht und wie weit dieser Freiraum gegebenenfalls reicht.... Im ersten Teil der ... Untersuchung steht das Außenverhältnis zwischen der Schule und den Schülern bzw. deren Eltern im Mittelpunkt, um auf diese Weise den äußeren Rahmen der pädagogischen Freiheit zu bestimmen.... Im Verlauf der Untersuchung wird gezeigt, dass es im Bereich des Bildungswesens eine Vielzahl von Entscheidungen gibt, die aus einer bestimmten, nachträglich nicht rekonstruierbaren konkreten Situation heraus getroffen werden und die daher einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle nicht zugänglich sind. Während es für die Schüler im Ergebnis gleichgültig ist, wer diese Entscheidung im Innenverhältnis konkret zu verantworten hat, stellt sich für den Lehrer die Frage, ob er auch insofern stets an die Weisungen seiner Vorgesetzten gebunden ist. Da die pädagogische Freiheit jedenfalls kein Grundrecht der Lehrer darstellt, kommt insofern den einfach-gesetzlichen Bestimmungen über die pädagogische Freiheit bzw. Eigenverantwortung der Lehrer entscheidende Bedeutung zu. Wie die Arbeit aufzeigt, stellen diese nicht nur eine objektive Beschränkung der Aufsichts- und Weisungsbefugnisse dar, sondern sie vermitteln den Lehrern einen justitiablen Anspruch auf einen gewissen Freiraum für die Gestaltung ihrer Unterrichts- und Erziehungsarbeit, der sich zwar von Land zu Land geringfügig unterscheidet, aber durchweg dazu führt, dass in erster Linie die Lehrer darüber zu entscheiden haben, wie die vorgegebenen Erziehungsziele innerhalb des durch die einschlägigen Gesetze und Rechtsverordnungen vorgegebenen Rahmen erreicht werden sollen. [In dieser Arbeit geht es stets darum], am Beispiel der Rechtsstellung der Lehrer die Reichweite und Grenzen der Fachaufsicht im demokratischen Rechtsstaat aufzuzeigen und damit deutlich zu machen, dass die Ergebnisse dieser Untersuchung keineswegs nur für das Schulverhältnis von Bedeutung sind. (DIPF/Orig./Kr.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2004_(CD)
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