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Autor/inn/enBlättler, Richard; Kläusler-Senn, Charlotte; Häfeli, Christoph
TitelMeldebefugnis und Zusammenarbeit mit neuen Kindesschutzbehörden.
QuelleIn: Suchtmagazin, 37 (2011) 4, S. 25-26Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben; Anmerkungen
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1422-2221
SchlagwörterKinderschutz; Vormundschaft; Eltern; Meldepflicht; Statistik; Intervention; Kooperation; Institution; Suchtkranker; Schweiz
AbstractSeit 18 Jahren laufen die Vorbereitungen für die Totalrevision des Vormundschaftsrechts. Ein Kernpunkt der Ende 2008 von den Eidgenössischen Räten verabschiedeten und am 1. Januar 2013 in Kraft tretenden Veränderungen ist die Ablösung der kommunalen Miliz- und Laienvormundschaftsbehörden durch interdisziplinär zusammengesetzte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB. Seit dem 1. Juli 2011 ist das revidierte Betäubungsmittelgesetz in Kraft, welches eine erweiterte Meldebefugnis für Fachleute bringt, damit die Früherkennung und Frühintervention bei suchtgefährdeten Personen gefördert wird. Was bringen diese Neuerungen? Werden die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit von Suchtfachleuten mit dem Kindesschutz damit wirklich besser?
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2024/1
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