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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inBöttger, Christine
TitelKindeswohl im Kontext von Partnerschaftsgewalt.
Normative Leitbilder im Umgangsrecht.
QuelleIn: Kindesmisshandlung und -vernachlässigung, 26 (2023) 1, S. 6-13
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BeigabenLiteraturangaben
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1436-9850; 2196-8004
DOI10.13109/kind.2023.26.1.6
SchlagwörterKonflikt; Trennung; Urteil; Kindeswohl; Kinderschutz; Familiale Gewalt; Besuchsrecht; Theorie-Praxis-Beziehung; Familiengericht
AbstractWenn es in einer Familie zu Partnerschaftsgewalt gekommen ist und die Eltern sich dann trennen, müssen viele unterschiedliche Interessen miteinander in Einklang gebracht werden. Das Opfer hat ein Recht auf Schutz vor dem Täter, beispielsweise durch einen räumlichen Abstand, muss aber möglicherweise ein gemeinsames Sorgerecht mit dem Täter ausüben. Zudem gibt es ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Umgang der Eltern mit dem Kind. Hier kann es zu Konflikten kommen. Werden diese Konflikte nicht gut gelöst, kann das fatale Folgen haben. Zum Beispiel dann, wenn dort Umgang installiert wird, wo eigentlich Schutz angebracht wäre, weil fälschlicherweise angenommen wird, dass Gewalt automatisch mit der Beziehung endet. Welche Entscheidungen im Familiengericht getroffen werden, hängt maßgeblich davon ab, wie das Kindeswohl definiert wird. Und genau hier liegt das ursächliche Problem - hier prallen zwei Leitbilder aufeinander, die beide als Orientierungsmaßstab für das Kindeswohl dienen, sich aber gegenseitig widersprechen. Es wird die These vertreten, dass trotz hinreichender rechtlicher Möglichkeiten des Kinderschutzes eine positive Bestimmung des Kindeswohlbegriffs nicht nur dazu verleitet, das einzelne Kind mit seinen individuellen Bedürfnissen zu missachten, sondern auch dazu, den Kinderschutz erheblich zu erschweren.
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2024/1
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