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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
InstitutionDeutschland / Bundesregierung; Deutschland / Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
TitelGesetz zur Einführung einer Kindergrundsicherung.
QuelleBerlin (2023), 208 S.
PDF als Volltext kostenfreie Datei  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
ReiheVerhandlungen des Bundesrates. Drucksachen. 505/23 (13.10.2023)
ZusatzinformationGesetzgebungsvorgang
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
SchlagwörterKindergeld; Bildungsförderung; Kind; Datenaustausch; Entbürokratisierung; Reformpolitik; Einkommenshöhe; Mindestlohn; Bekämpfung; Leistungsanspruch; Behörde; Jugendlicher; Deutschland
Abstract"Mit der Einführung der Kindergrundsicherung sollen bessere Chancen für Kinder und Jugendliche geschaffen, mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht sowie Kinderarmut wirksam bekämpft werden; insbesondere durch verbesserte Zugänge zu den existenzsichernden Leistungen für Familien bzw. zu Information und Beratung. Die Kindergrundsicherung soll einfach und digital beantragbar sein. Anspruchsberechtigte sollen so wenig Nachweise wie möglich selbst beibringen müssen. Automatisierte Datenabrufe sollen, wenn möglich, genutzt werden. So sollen bis zu 5,6 Millionen Kinder erreicht werden, davon fast zwei Millionen Kinder, die derzeit Bürgergeld beziehen" (Textauszug, Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2024/1
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