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Autor/inn/enArtmann, Elisabeth; Bernhard, Sarah; Oberfichtner, Michael
InstitutionInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
TitelUnvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen.
QuelleNürnberg (2023), 18 S.
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ReiheIAB-Forschungsbericht. 09/2023
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
DOI10.48720/IAB.FB.2309
SchlagwörterBildungsniveau; Migrationshintergrund; Arbeitslosengeld; Arbeitsloser; Berufsbiografie; Auswirkung; Forschungsbericht; IAB-Leistungsempfängerhistorik; Inanspruchnahme; Leistungsanspruch; Deutschland
Abstract"Mit dem Bürgergeld hat der Gesetzgeber die einjährige Karenzzeit eingeführt: Für die Wohnkosten entfällt im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs die Prüfung der Angemessenheit, sie werden also vom Jobcenter übernommen, und zusätzlich gelten anfangs höhere Freibeträge für Vermögen. Dadurch fällt das Bürgergeld im ersten Jahr für manche Personen großzügiger aus und federt soziale Härten für diesen Teil der Betroffenen ab. Mit dem gleichen Ziel erhielten Personen, die von der Arbeitslosenversicherung in die Grundsicherung übergingen, von 2005 bis Ende 2010 für bis zu zwei Jahre nach dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs einen befristeten Zuschlag zur Grundsicherung. Dieser Zuschlag wurde im Rahmen von Einsparmaßnahmen abgeschafft. Um bis 2010 den Zuschlag zu bekommen, musste im Antrag auf Arbeitslosengeld II der vorherige Arbeitslosengeld-Bezug angegeben und nachgewiesen werden. Der Zuschlag betrug zwei Drittel des Unterschieds zwischen vorherigem Arbeitslosengeld (+ ggf. Wohngeld) und dem Arbeitslosengeld II. Im ersten Jahr nach dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs war er für Alleinstehende auf 160 Euro und für Paare auf 320 Euro plus 60 Euro je Kind beschränkt, im zweiten Jahr halbierten sich Zuschlag und Obergrenzen. Gemessen an allen erwerbsfähigen Personen, die Arbeitslosengeld II zum 30. Juni eines Jahres bezogen, erhielten zwischen 2007 und 2010 zwischen 3 und 5 Prozent zusätzlich den Zuschlag zum Arbeitslosengeld II. Mit durchschnittlich etwa 110 Euro in diesen Jahren entsprach der Zuschlag damit rund 16 Prozent ihres Gesamtbedarfs. Der vergleichsweise geringe Anteil am Gesamtbestand von Personen, die den Zuschlag bezogen, begründet sich darin, dass sich der Zuschlag an Personen am Übergang vom Arbeitslosengeld- in den Arbeitslosengeld II-Bezug richtete. Von den Personen, die mit einem Abstand von höchstens 300 Tagen zwischen beiden Leistungen übergingen und den Zuschlag potentiell noch in voller Höhe hätten erhalten können, bezogen ihn knapp 60 Prozent neben dem Arbeitslosengeld II. Unmittelbar nach dem Übergang in den Arbeitslosengeld-II-Bezug betrug der Zuschlag mit rund 150 Euro im Durchschnitt mehr als ein Fünftel der gesamten Grundsicherungsleistungen inklusive Wohn- und Heizkosten. Er machte also für einen Großteil der Empfänger*innen durchaus einen substanziellen Teil ihres Einkommens aus. Für alleinlebende Personen lässt sich anhand administrativer Daten die Nicht-Inanspruchnahme des Zuschlags untersuchen, weil sich die Zuschlagsberechtigung valide aus der Höhe des vorherigen Arbeitslosengeldes bestimmen lässt. Bei größeren Haushalten ist die Bestimmung der Zuschlagberechtigung entsprechend komplexer und fehleranfälliger. Unter Alleinlebenden bezogen mindestens 17 Prozent der zuschlagberechtigen Personen den Zuschlag zum Arbeitslosengeld II nicht, obwohl sie durch den vorherigen Arbeitslosengeld-Bezug Anspruch darauf gehabt hätten. Zuschlagberechtigte mit niedrigeren Bildungs- und Berufsabschlüssen oder solche mit ausländischer Herkunft hatten eine niedrigere Wahrscheinlichkeit, den Zuschlag zu bekommen. Zuschlagberechtigte, die in kommunalen Jobcentern gemeldet waren, erhielten den Zuschlag mit einer höheren Wahrscheinlichkeit als Menschen, die in gemeinsam von Kommune und Bundesagentur für Arbeit geführten Jobcentern gemeldet waren. Dieser Zusammenhang zeigt sich in einem multivariaten Modell mit individuellen und regionalen Merkmalen. Als Gründe dafür kommen unterschiedliche Verwaltungsprozesse in rein kommunalen und in gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit geführten Jobcentern in Frage. Unterschiedliche Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Finanzierung zwischen Kommunen und Bund könnten ebenso eine Rolle spielen. Eine unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen kann negative individuelle und gesellschaftliche Folgen nach sich ziehen: Armutslagen können sich, auch langfristig, verschärfen, der Sozialstaat könnte mit dem Vorwurf der Ineffektivität konfrontiert sein, was schließlich auch Auswirkungen auf den Zusammenhalt der Gesellschaft haben könnte. Verstärkt wird das Problem dadurch, dass gerade Personen in prekären Lebenssituationen den Zuschlag häufig nicht in Anspruch nehmen. Die Arbeitsverwaltung und andere Sozialverwaltungen können systematisch Maßnahmen ergreifen, mit dem Ziel die Inanspruchnahme zu erhöhen. Dazu gehören Informationskampagnen in mehreren Sprachen, zielgruppengerechte Antragsformulare in einfacher deutscher Sprache sowie in wichtigen weiteren Sprachen, die transparente Berechnung von Leistungen durch gut ausgestattetes und qualifiziertes Personal, Unterstützungsangebote bei unvollständigen Anträgen und fehlenden Nachweisen sowie Möglichkeiten der digitalen Plausibilitätskontrolle bei der Berechnung von Leistungen. Während die Beantragung und Berechnung des Zuschlags für die Berechtigten und für die Jobcenter vergleichsweise kompliziert war, bleibt zu prüfen, inwiefern die mit dem Bürgergeld neu eingeführte Karenzzeit leichter zu administrieren ist und wie viele Menschen sie nutzen." Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 2007-2010. (Autorenreferat, IAB-Doku).

"With the citizen's benefit scheme (Bürgergeld), a one-year grace period has been introduced: In the first year of receiving the citizen's benefit, the job centre does not have to check the adequacy of housing costs and higher personal assets may be kept without deductions in the benefits. As a result, the citizen's benefit is more generous for some people in the first year, cushioning them against social hardship. With the same aim people who transitioned from unemployment benefit to unemployment benefit II received a temporary supplement to their benefits for up to two years after the end of their unemployment benefit receipt. This supplement was available until the end of 2010, when it was abolished as part of cost-saving measures. In order to receive the supplement, the previous receipt of unemployment benefit had to be declared and documented in the application for unemployment benefit II. The supplement amounted to two-thirds of the difference between the previous unemployment benefit (plus housing benefit, if applicable) and unemployment benefit II. In the first year after the end of unemployment benefit receipt, it was limited to 160 euro for single persons and 320 euro for couples plus 60 euro per child; in the second year, the supplement and the limits were halved. Between 2007 and 2010, 3 to 5 percent of all persons able to work and receiving unemployment benefit II received the supplement to unemployment benefit II (as of 30 June). With an average of about 110 euro in these years, the supplement corresponded to about 16 percent of the recipients' total benefits. The comparatively small share of all recipients of unemployment benefit II who received the supplement is due to the supplement being targeted at people transitioning from unemployment benefit to unemployment benefit II. Among those who transitioned between the two benefit schemes within 300 days and were potentially eligible for the full supplement, almost 60 percent received it in addition to unemployment benefit II. Immediately after the transition to unemployment benefit II, the supplement amounted on average to about 150 euro, i.e. more than one fifth of the total benefit including housing and heating costs. For its recipients, the supplement thus constituted a substantial part of their income. For persons living alone, the non-take-up of the supplement can be analysed on the basis of administrative data, as eligibility for the supplement can be validly determined on the basis of the previous unemployment benefit. For larger households, determining the eligibility for the supplement is more complex and prone to error. Among those living alone, at least 17 percent of those entitled to the supplement to unemployment benefit II did not receive it. Entitled persons with lower educational and vocational qualifications and those of foreign origin were less likely to receive the supplement. People registered at municipal job centres were more likely to receive the supplement than people who were registered at job centres run jointly by the municipality and the Federal Employment Agency. Possible reasons for this are different administrative procedures in municipal job centres and in job centres run jointly with the Federal Employment Agency. Different responsibilities with regard to financing between municipalities and the federal government could also play a role. Incomplete take-up of basic subsistence benefits can have negative individual and social consequences: Poverty may worsen, even in the long term, and the welfare state may be perceived as ineffective, which could ultimately also affect social cohesion. The problem is exacerbated by the fact that vulnerable groups in particular often do not take up the supplement. Social administrations could systematically take measures to improve take-up. These include information campaigns in several languages, target-group-specific applications in plain German as well as in other important languages, transparent calculation of benefits by well-equipped and qualified staff, support services in the case of incomplete applications and missing documents, and options for digital plausibility checks when calculating benefits. While the application for and calculation of the supplement was rather demanding for entitled persons and for the job centres, it remains to be seen to what extent the grace period introduced with the citizen's benefit scheme is easier to administer and how the take-up of the grace period evolves." The study refers to the period 2007-2010. (Author's abstract, IAB-Doku)..
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2024/1
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