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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inWersig, Maria
TitelKeine "Kinder-Rente" von Versorgungswerken - aber von der Rentenversicherung.
Anrechnung von Kindererziehungszeiten für berufsständisch Versicherte.
QuelleIn: Soziale Sicherheit : Zeitschrift für Arbeit und Soziales, 62 (2013) 11, S. 395-398Verfügbarkeit 
BeigabenAnmerkungen
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0490-1630
SchlagwörterMutterschaft; Vaterschaft; Kindererziehung; Gesetzliche Rentenversicherung; Rechtslage
AbstractBei der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) erhalten Mütter (und auch Väter, soweit sie Kinder erziehen) für die Kindererziehung Entgeltpunkte gutgeschrieben. Die Erziehungszeiten erhöhen also ihre spätere Rente.1 Bei den berufsständischen Versorgungswerken, über die z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, Anwälte oder Notare pflichtversichert sind, gibt es keine entsprechende Regelung.
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2023/1
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