Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Wersig, Maria |
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Titel | Keine "Kinder-Rente" von Versorgungswerken - aber von der Rentenversicherung. Anrechnung von Kindererziehungszeiten für berufsständisch Versicherte. |
Quelle | In: Soziale Sicherheit : Zeitschrift für Arbeit und Soziales, 62 (2013) 11, S. 395-398 |
Beigaben | Anmerkungen |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0490-1630 |
Schlagwörter | Mutterschaft; Vaterschaft; Kindererziehung; Gesetzliche Rentenversicherung; Rechtslage |
Abstract | Bei der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) erhalten Mütter (und auch Väter, soweit sie Kinder erziehen) für die Kindererziehung Entgeltpunkte gutgeschrieben. Die Erziehungszeiten erhöhen also ihre spätere Rente.1 Bei den berufsständischen Versorgungswerken, über die z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, Anwälte oder Notare pflichtversichert sind, gibt es keine entsprechende Regelung. |
Erfasst von | Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin |
Update | 2023/1 |