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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inWeinert, Linda
TitelLeichte Sprache in der Bewährungshilfe.
QuelleIn: Bewährungshilfe, 62 (2015) 4, S. 349-356Verfügbarkeit 
BeigabenAnmerkungen; Abbildungen; Literaturangaben
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0405-6779
SchlagwörterKommunikation; Orientierung; Partizipation; Bewährungshilfe; Maßnahme; Praxis; Lernbehinderter; Proband; Straftäter
AbstractDeutschland hat vor sieben Jahren die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) anerkannt. Das dort formulierte Diskriminierungsverbot gilt auch in der Bewährungshilfe. Da auch Menschen mit Intelligenzminderung zu Tätern werden können, muss deren Chancengleichheit auch vor dem Recht gewährleistet sein. Die Kommunikation stellt bei diesem Probandenkreis eine Barriere dar. Die "Leichte Sprache", die für Internetauftritte von Bundesbehörden als ergänzende Information auf der Startseite neu erstellter Seiten vorgeschrieben ist, kann auch einen Beitrag vor allem zur schriftlichen, aber auch mündlicher Kommunikation mit Probanden mit geistiger Beeinträchtigung leisten.
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2023/1
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