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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inKliemann, Andrea
TitelGesetzliche Neuerungen für die Zusammenarbeit im Kinderschutz.
QuelleIn: Kindesmisshandlung und -vernachlässigung, 25 (2022) 1, S. 62-67
PDF als Volltext  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben; Abbildungen
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1436-9850; 2196-8004
DOI10.13109/kind.2022.25.1.62
SchlagwörterKinderschutz; Trägerschaft; Gesetz; Rechtslage; Schweigepflicht; Sozialgesetzbuch; Sozialer Beruf; Jugendhilfe; Kinderhilfe; Kooperation; Jugendamt
AbstractKinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zuständig für die Umsetzung ist eine Verantwortungsgemeinschaft aus der öffentlichen und der freien Jugendhilfe, den Familiengerichten und den Berufsgeheimnisträger*innen aus Pädagogik, Psychologie, Medizin und Schule. Damit dieses System möglichst reibungslos funktioniert und die Kompetenzen der Professionen - unter Respektierung der Rechte der betroffenen Kinder und Familien - gut ineinandergreifen können, regeln rechtliche Vorgaben die Zusammenarbeit und werden bei Bedarf angepasst. Die aktuelle Anpassung wurde 2021 mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vorgenommen. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit im Kinderschutz und erläutert die Neuregelungen.
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2023/1
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