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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inStreng, Franz
TitelNoch ein Jubiläum - 70 Jahre JGG 1953.
Nicht nur ein Rückblick.
QuelleIn: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe, 33 (2022) 4, S. 266-275Verfügbarkeit 
BeigabenAnmerkungen; Literaturangaben
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1612-1864
SchlagwörterErziehung; Jugendgerichtsgesetz; Sanktion; Sozialgeschichte; Lebensführung; Jugendstrafanstalt; Jugendlicher
AbstractDas Jugendgerichtsgesetz von 1953 wird demnächst 70 Jahre in Kraft sein. Damit übertrifft es die Geltungsdauer des JGG von 1923 und erst Recht diejenige des RJGG von 1943 ganz erheblich. Schon dies legt es nahe, dem Jubiläum des JGG 1953 auch im Rahmen der Zentenarfeier für das JGG 1923 Aufmerksamkeit zu schenken. Besonders reizvoll erscheint dabei, dass diese beiden Jubiläen in keinem Konkurrenzverhältnis zueinander stehen. Denn das jüngere Gesetz kann seine inhaltliche Abkunft von dem älteren nicht verleugnen, auch wenn gesetzestechnisch erhebliche Unterschiede zu konstatieren sind.
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2023/1
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