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Autor/inKüttner, Jürgen
TitelRechtsfolgen der Verletzung hochschulrechtlicher Pflichten durch Studierende, Teil 1, Täuschungen und Täuschungsversuche in Prüfungen.
QuelleIn: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 70 (2022) 1, S. 123-128Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-1312
SchlagwörterStrafe; Täuschung; Prüfung; Pflicht; Hochschulrecht; Student; Studentin; Deutschland
AbstractWelche rechtlichen Probleme ergeben sich aus der Sanktionierung von studentischem Fehlverhalten durch die Hochschulen und wie werden sie in der Praxis gelöst? Studierende sind Mitglieder der Hochschulen, an denen sie eingeschrieben sind.1 Aus diesem Mitgliedschaftsverhältnis ergeben sich für Studierende gegenüber ihrer Hochschule nicht nur Rechte, beispielsweise auf die Teilnahme an Lehrveranstaltungen oder an Prüfungen, sondern auch Pflichten und Obliegenheiten, etwa Semesterbeiträge zu entrichten oder die Mitteilung von Prüfungsbewertungen und von Notenfestsetzungen über den hochschulinternen Mailaccount zur Kenntnis zu nehmen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich in den Art. 12 Abs. 1 GG, Art.5 Abs. 3 S.2GG und Art. 3 GG, dem HRG, den hochschulgesetzlichen Bestimmungen der Länder sowie insbesondere in den hochschuleigenen satzungsrechtlichen Bestimmungen, also im Wesentlichen in den Grund-, Immatrikulations- und Studien- sowie Prüfungsordnungen der einzelnen Hochschulen und ihrer jeweiligen Fachbereiche. Kommt es zu Verletzungen dieser Pflichten, kann dies eine ganze Fülle unterschiedlicher Rechtsfolgen auslösen, die sich beispielsweise von einfachen Ermahnungen oder Rügen und Verpflichtungen zur Wiederholung von Studienleistungen über (temporäre oder auch zeitlich unbegrenzte) Hausverbote bis hin zum Verlust des Prüfungsanspruchs, der Exmatrikulation oder auch der Verhängung von Geldbußen erstrecken können (DIPF/Orig.).

What legal problems arise from the sanctioning of student misconduct by universities and how are they solved in practice? Students are members of the universities at which they are enrolled. This membership relationship gives students not only rights vis-à-vis their university, for example to participate in courses or examinations, but also duties and obligations, for example to pay semester fees or to take note of the notification of examination evaluations and grade determinations via the university's internal mail account. The legal basis for this can be found in Article 12 (1) of the Basic Law, Article 5 (3) sentence2 of the Basic Law and Article 3 of the Basic Law, the Higher Education Act (HRG), the legislation and, in particular, the university's own statutory provisions, i.e. essentially the basic, enrolment and study and examination regulations of the individual universities and their departments. If these obligations are violated, this can trigger different legal consequences, ranging, for example, from simple admonishments or reprimands and obligations to repeat academic performance, through (temporary or even indefinite) bans from the premises, to the loss of the right to take examinations, exmatriculation or even the imposition of fines. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2023/1
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