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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inDannhäuser, Barbara
TitelWer kann betreuen?
QuelleIn: Sozialmagazin, 46 (2021) 9-10, S. 38-43
PDF als Volltext  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0340-8469
SchlagwörterBeruf; Ehrenamtliche Arbeit; Fortbildung; Betreuung; Verwaltung; Angehöriger; Betreuer
AbstractDie Rechtliche Betreuung kann ehrenamtlich oder beruflich geführt werden. Vorrang hat die ehrenamtliche Betreuung. Und die Wünsche der betreuten Person sind maßgeblich dabei zu beachten. Im reformierten Betreuungsgesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, gibt es einige Änderungen gegenüber dem aktuellen Recht, die zukünftig zu beachten sind. Gesetzestexte verwenden in der Regel die männliche Schreibweise. Das wird hier insbesondere bei der Wiedergabe von Gesetzestexten übernommen.
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2022/2
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