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Autor/inMaffei, Esther
TitelPlädoyer für die Zielgruppe.
QuelleIn: Jugendhilfe, 59 (2021) 2, S. 121-129Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0022-5940
SchlagwörterKindeswohl; Kind; Pandemie; Menschenrechte; Verordnung; Jugendlicher
AbstractKindern und Jugendlichen stehen durch die UN-Kinderrechtskonvention besondere Rechte zu. Das Kindeswohl soll bei allen rechtlichen und politischen Maßnahmen - so auch bei den Corona-Maßnahmen - angemessen berücksichtigt werden, die Meinung der Kinder und Jugendlichen gehört und deren Beteiligung sicher gestellt werden. Dies ist seit Anbeginn der Pandemie kaum geschehen. Das letzte Jahr hat den getrübten Blick der Gesellschaft gezeigt: Auf die Kinderrechte, insbesondere wenn sie in Konkurrenz zu vermeintlich "wichtigeren" Prinzipien wie wirtschaftliche Interessen und "einfache" Entscheidungsverfahren stehen und auf die Kinder* und Jugendlichen*, die sich in sozialer, emotionaler, kognitiver und körperlicher Entwicklung befinden, woraus sich unweigerlich besondere Bedürfnisse ergeben. Dies muss bei allen weiteren Infektionsschutzverordnungen viel mehr Beachtung finden! Ansonsten sind die Maßnahmen für junge Menschen nicht "nur" unangenehm und frustrierend, sondern wirken weiter entwicklungshemmend und/oder entwicklungsschädigend - die "Kollateralschäden" werden immer größer.Im Folgenden wird im ersten Abschnitt, ein verkürzt dargestellter Blick auf wesentliche Themen von Familien und deren Kindern in der Corona-Krise gegeben, der durch Aussagen von 3.614 jungen Menschen (Teilnehmer*innen an der Jugend-Online-Befragung 2020) in der Landeshauptstadt München noch einmal verstärkt wird. Im letzten Abschnitt wird kurz Bezug genommen auf ausgewählte Aspekte von Kindheit und Jugend und die notwendige Fürsprache des Jugendamtes.
Erfasst vonComenius-Institut, Münster
Update2021/4
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