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Autor/inKnuth, Matthias
TitelAusweg aus der Förderungsfalle.
Studium in einem anderen Fach nach fluchtbedingtem Studienabbruch - Verwaltungsgericht findet neuen Ansatz.
QuelleIn: Soziale Sicherheit : Zeitschrift für Arbeit und Soziales, 69 (2020) 10, S. 367-370Verfügbarkeit 
BeigabenAnmerkungen
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0490-1630
SchlagwörterUrteil; Rechtslage; Bundesausbildungsförderungsgesetz; Studium; Abbruch; Genehmigung; Kritik; Verwaltungsgericht; Flüchtling
AbstractViele Geflüchtete würden gern in Deutschland einen Hochschulabschluss erwerben. Manche wollen noch einmal studieren, weil ihr mitgebrachter Abschluss auf dem deutschen Arbeitsmarkt nichts wert ist; manche wollen ihr zwangsweise unterbrochenes Studium in Deutschland fortsetzen; und manche entscheiden sich für ein anderes Fach. Der letztgenannten Gruppe wird die Studienförderung oft verweigert, weil ihr "Fachrichtungswechsel" an den gleichen Maßstäben gemessen wird wie der von Bildungsinländerinnen und -inländern. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat nun einen Ausweg aus der Förderungsfalle des Fachrichtungswechsels aufgezeigt.
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2022/3
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