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Autor/inSchlauß, Stefan
TitelAuslandsrückgriff durch UV-Stellen.
Konsequenzen aus der EuGH-Entscheidung vom 17.9.2020 für die grenzüberschreitende Geltendmachung von Unterhaltsregressansprüchen.
QuelleIn: Das Jugendamt, 93 (2020) 12, S. 611-614Verfügbarkeit 
BeigabenAnmerkungen
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1867-6723
SchlagwörterUrteil; Unterhalt; Unterhaltsanspruch; Kind; Gesetz; Interessenvertretung; Beistandschaft; Internationalität; Jugendamt; Europäischer Gerichtshof
AbstractDer EuGH hat auf Vorabentscheidungsersuchen des BGH über die Frage entschieden, ob sich eine öffentliche Aufgaben wahrnehmende Einrichtung, auf die im Weg des gesetzlichen Forderungsübergangs Unterhaltsansprüche übergegangen sind, bei der gerichtlichen Geltendmachung von Regressansprüchen auf einen inländischen Gerichtsstand nach der EuUnthVO berufen kann. Diese seit Langem strittige Frage hat der EuGH mit seiner Entscheidung vom 17.9.2020 bejaht.
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2022/3
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