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Autor/inLehmann, M. Karl-Heinz
TitelBlick ins neue Datenschutzrecht - Heilpädagogen müssen sofort handeln!
QuelleIn: Heilpaedagogik.de, 33 (2018) 3, S. 39-45Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1868-3940
SchlagwörterHandlungskompetenz; Datenschutz; Gesetz; Unternehmen; Selbstständiger; Handlungskompetenz; Sanktion; Sonderpädagoge; Grundsatz; Beauftragter; Trägerschaft; Sanktion; Datenschutz; Gesetz; Sozialgesetzbuch; Sozialleistung; Unternehmen; Sonderpädagoge; Grundsatz; Beauftragter; Selbstständiger
AbstractAm 25. Mai 2018 tritt in allen Mitgliedsländern der EU die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) der EU in Kraft. Das neue EU-Recht löst bisherige Datenschutzgesetze ab. Gleichzeitig treten dann aufgrund des deutschen Datenschutz-Anpassungs- und - Umsetzungsgesetzes (DSAnpUG) neue nationale Gesetze in Kraft. Sie ergänzen, konkretisieren und modifizieren die DS-GVO. Es handelt sich dabei vor allem um das neue BDSG (BDSG-2017) und die dann gültigen Bestimmungen des SGB X (SGB X-neu).
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2022/3
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