Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Funcke, Dorett |
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Titel | Gleichgeschlechtliche Familien. Befunde aus der Familienforschung. |
Quelle | In: Frühe Kindheit, 20 (2017) 4, S. 24-31Infoseite zur Zeitschrift |
Beigaben | Literaturangaben |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 1435-4705 |
Schlagwörter | Forschung; Familie; Eltern; Künstliche Befruchtung; Leihmutterschaft; Öffentliche Meinung; Homosexualität; Fallbeispiel; Modell |
Abstract | In den vergangenen 16 Jahren, seit 2001 die Lebenspartnerschaft eingeführt wurde, ist die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Paare gewachsen; ein Unterschied zwischen den Begriffen "verpartnert" und "verheiratet" wird von Teilen den Bevölkerung nicht gemacht. Wie die Lebenspartnerschaft der Ehe Stück für Stück angeglichen wurde, zeigen folgende Entscheidungen: Das Bundesverfassungsgericht sprach Lebenspartnern die gleichen Rechte bei der Hinterbliebenenversorgung im öffentlichen Dienst zu (2009), gleiche Freibeträge bei der Erbschaftssteuer (2010), das Recht zum Ehegattensplitting (2013) und die Möglichkeit, auch adoptierte Kinder ihres Lebenspartners anzunehmen (2013). Seitdem gelten gleichgeschlechtliche Paare und ihre Kinder als eine Familie im Sinne von Artikel 6 des GG. Und: Mit der Entscheidung des Bundesrates am 1. Juli 2017, Lesben und Schwule rechtlich heterosexuellen Paaren völlig gleichzustellen ("Ehe für alle"), ist gleichgeschlechtlichen Paaren auch das uneingeschränkte Adoptionsrecht zugesprochen worden. |
Erfasst von | Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin |
Update | 2022/3 |