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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Der Auftrag inklusiver Bildung erfordert eine deutliche Änderung des deutschen Bildungssystems: nicht mehr die Diskussion um Schulstruktur, sondern die Frage nach der bestmöglichen Unterstützung aller Schüler muss die Orientierung sein. Diese Herausforderung, die die Vereinten Nationen mit der Forderung nach inklusiven Bildungssystemen verfolgen, nimmt alle Schüler in den Blick und versucht zugleich, insbesondere die Situation von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen wirksam zu bessern. Die Partizipation benachteiligter Personen und die dafür notwendigen Vorkehrungen für eine Barrierefreiheit des Bildungssystems müssen schulrechtlich realisiert werden. Besondere institutionelle Angebote kann es weiterhin geben, sie erhalten ihre Berechtigung allein aus einer hier stattfindenden, wirksamen Unterstützung für die Lernenden. Die konkrete Schul- und Unterrichtsrealität ist die eigentliche Zielrichtung des Auftrags zur Inklusion. Die Bedürfnisse der Lernenden und damit die effektive Unterstützung in relevanten Entwicklungsbereichen sind zum Ausgangspunkt für die Gestaltung konkreter pädagogischer Handlungen zu nehmen. Die Bedürfnisse der Lernenden sind das entscheidende Kriterium gelingender Inklusion - sie zu beantworten verlangt nach wirksamen pädagogischen Handlungsformen. (DIPF/Orig.).
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Standortunabhängige Dienste
0179-5465
Hillenbrand, Clemens: Inklusion und Lehrerbildung: Der Auftrag inklusiver Bildung, empirischer Befunde und Konsequenzen für die Lehrerbildung. 2016.
3257498
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