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Autor/inn/enSchultze-Krumbholz, Anja; Höher, Jonas; Fiebig, Jana; Scheithauer, Herbert
TitelWie definieren Jugendliche in Deutschland Cybermobbing? Eine Fokusgruppenstudie unter Jugendlichen einer deutschen Großstadt.
QuelleIn: Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie, 63 (2014) 5, S. 361-378Infoseite zur Zeitschrift
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0032-7034; 2196-8225
DOI10.13109/prkk.2014.63.5.361
SchlagwörterBegriff; Dissozialität; Einstellung (Psy); Mobbing; Internet; Jugendlicher
AbstractDie Anzahl empirischer Studien zu Cybermobbing unter Jugendlichen wächst stetig. Bislang wurde Cybermobbing nach der traditionellen Mobbingdefinition konzipiert. Es wurde jedoch kaum untersucht, ob diese wissenschaftliche und theoretische Definition tatsächlich abbildet, was Jugendliche selbst unter Cybermobbing verstehen und erleben. Um dieser Frage nachzugehen, wurden Szenarien von Cybermobbing-Handlungen verwendet und in drei Fokusgruppen mit insgesamt 20 Jugendlichen (55 % Jungen, 45 % Mädchen; 11 bis 16 Jahre alt) diskutiert. Thematische und Inhaltsanalysen konzentrierten sich auf die Fragen: (1) Welche Begriffe verwenden Jugendliche, um das dargebotene Verhalten zu beschreiben? (2) Welche Rolle spielen traditionelle Mobbing-Definitionskriterien (Absicht, Wiederholung und Machtungleichgewicht) und zwei für Cybermobbing spezifische Kriterien (Anonymität und Öffentlichkeit)? (3) Wie werden die dargebotenen Verhaltensweisen im Vergleich zueinander wahrgenommen? Die Ergebnisse zeigten, dass die deutschen Jugendlichen "Cybermobbing" als den passendsten Begriff zur Beschreibung der dargebotenen Verhaltensweisen bewerteten. Identitätsdiebstahl wurde nicht als Cybermobbing, sondern als Straftat wahrgenommen. Von den Kriterien empfanden die Jugendlichen eine Schädigungsabsicht, die Auswirkung auf das Opfer und Wiederholung als relevant für die Benennung einer Handlung als Cybermobbing. Die Auswertung des Materials ergab ein Zusammenspiel und keine Unabhängigkeit all dieser Kriterien. Zudem lassen sich die Aussagen dahingehend interpretieren, dass sich Anonymität und Öffentlichkeit auf den wahrgenommenen Schweregrad ("Schlimmheit") des Verhaltens auswirkten, aber nicht ausreichend waren, um Cybermobbing zu definieren. (ZPID).
Erfasst vonLeibniz-Institut für Psychologie, Trier
Update2014/4
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