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Autor/inSturm, Roland
TitelDie Schuldenbremse in den deutschen Ländern.
Gefälligkeitsübersetzung: The debt brake in German Bundesländer.
QuelleAus: Biwald, Peter (Hrsg.); Bussjäger, Peter (Hrsg.); Pitlik, Hans (Hrsg.); Schratzenstaller, Margit (Hrsg.): Koordinierung der Finanzpolitik im Bundesstaat. Stabilitätspolitik, Finanzausgleich, Schuldengrenze. Wien: Neuer Wiss. Verl. (2011) S. 176-186Verfügbarkeit 
ReiheÖffentliches Management und Finanzwirtschaft. 14
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN978-3-7083-0805-0
SchlagwörterEntscheidung; Handlungsorientierung; Bundespolitik; Föderalismus; Haushaltspolitik; Landespolitik; Parteipolitik; Verschuldung; Diskurs; Handlungsspielraum; Politische Entscheidung; Akteur; Deutschland
AbstractFragen der föderalen Ordnung stellen sich im Kontext der neuen Haushaltsregeln auf mindestens zwei Ebenen. Zum einen bei der Durchführung, zum anderen prinzipiell. Die deutsche Politikverflechtung ist wenig geeignet, eine Schuldenbremse wirksam durchzuführen. Die fehlende Haushaltsautonomie der Gliedstaaten in Verbindung mit der Gemeinschaftsfinanzierung wesentlicher Staatsaufgaben erlaubt weder, einen Rechtfertigungszwang für die Politik gegenüber den Wählern aufzubauen - beispielsweise durch die Möglichkeit von Steuererhöhungen wegen mangelnder Haushaltsdisziplin - noch den Ländern als Sanktionsmöglichkeit bei Fehlverhalten beispielsweise Mittel im Rahmen der Mischfinanzierungen zu entziehen. Neben den Wählern fallen auch die Finanzmärkte als externe Kontrollinstanzen aus, da sich diese einem einheitlichen Rating aller Länder und des Bundes gegenüber sehen. Solange die Länder sicher sein können, letztendlich mit dem Bailout des Bundes bzw. der Gemeinschaft der Länder rechnen zu können, wird sich das Länderrating nicht entsprechend der Länderperformanz ausdifferenzieren. Die Politikverflechtung im deutschen Föderalismus spiegelt sich bei der Zusammensetzung des Stabilitätsrats wider. (ICF2).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2013/2
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