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InstitutionFriedrich-Ebert-Stiftung / Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik
TitelUnter Ausschluss der Öffentlichkeit? Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht.
Eine Herausforderung für Politik und Gewerkschaften.
QuelleBonn (2009), 48 S.; 255 KB
PDF als Volltext kostenfreie Datei  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
ReiheWISO Diskurs
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
ISBN978-3-86872-077-8
SchlagwörterBildung; Mindeststandard; Bildungsträger; Gewerkschaftspolitik; Kommunalpolitik; Landespolitik; Niederlassungsfreiheit; Politik; Sozialrecht; Arbeitsrecht; Außenhandel; Dienstleistung; Lohnpolitik; Mindestlohn; Personenbezogene Dienstleistung; Strukturwandel; Dienstleistungsbereich; Weiterbildung; Liberalisierung; Richtlinien; Umsetzung; Pflegedienst; Europäische Union
Abstract"Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist die Dienstleistungsrichtlinie am 28. Dezember 2006 in Kraft getreten. Bis die geplanten Maßnahmen greifen können, sind jedoch noch zahlreiche nationale Umsetzungsmaßnahmen notwendig. Das problematische Herkunftslandprinzip besteht nach wie vor. Es ist nicht abgeschafft, sondern nur modifiziert worden. Der Geltungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie ist weiterhin unklar. Damit der Europäische Gerichtshof nicht länger die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit einseitig zu Lasten der Beschäftigten definiert, müssen die Koalitionsfreiheit und das Streikrecht im EG-Vertrag garantiert werden. Die Dienstleistungsrichtlinie gefährdet die Rechte entsandter und in Deutschland tätiger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die einzige wirksame Maßnahme hiergegen ist ein gesetzlicher Mindestlohn. Die Dienstleistungsrichtlinie lädt zum Missbrauch von Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit ein. Hiergegen müssen im deutschen Steuer-, Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht wirksame Vorkehrungen getroffen werden. Die uneinheitliche Struktur der Einheitlichen Ansprechpartner in den Bundesländern ist aufsichts- und haftungsrechtlich problematisch. Aufgrund der Auswirkungen auf die Beschäftigten muss sichergestellt sein, dass die Gewerkschaften in den hierzu entscheidenden Gremien angemessen vertreten sind. Zugleich müssen die Einheitlichen Ansprechpartner ihre Leistungen auch deutschen, exportorientierten Dienstleistungserbringern und ihren Beschäftigten anbieten. Der umfassende Geltungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie kann auch staatliche und gemeinnützige Einrichtungen wie die Arbeitnehmerweiterbildung erfassen. Die zunehmende Privatisierung von Dienstleistungen auf Landes- oder kommunaler Ebene führt dazu, dass diese automatisch dem europäischen Wettbewerbsrecht und der Dienstleistungs- und/oder Niederlassungsfreiheit unterfallen." Forschungsmethode: deskriptive Studie. (Autorenreferat, IAB-Doku).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2009/4
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