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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inSchmidt, Hans-Joachim
TitelOrdnungsmäßigkeit der Einberufung und Beschlussfähigkeit einer Konferenz.
QuelleIn: Schulrecht, 10 (2006) 1/2, S. 2-3Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1434-4181
SchlagwörterLehrerkonferenz; Rechtsgrundlage; Durchführung; Konferenz; Deutschland
AbstractDie Leitung einer Konferenz erfordert Leitungs- und Verhandlungsgeschick sowie eine große Sachkenntnis in Bezug auf das jeweilige Thema. Leitungsgeschick und Sachkenntnis können sich aber erst uneingeschränkt entfalten, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Rechtskenntnisse verhindern nicht nur das Scheitern inhaltlich sinnvoller Beschlüsse an formalen Mängeln, sondern sichern einen fairen Ablauf, der jedem Konferenzteilnehmer einen angemessenen Einfluss auf die Beratung und Beschlussfassung garantiert. Das gilt auch für die Einberufung der Konferenz, die Feststellung der Beschlussfähigkeit und Beschlüsse zur Tagesordnung. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2006/4
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