Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Kutschera, Franz von |
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Titel | Über die Möglichkeit, Wertaussagen objektiv zu rechtfertigen. Gefälligkeitsübersetzung: The possibility of objectively justifying value statements. |
Quelle | Aus: Zecha, Gerhard (Hrsg.): Werte in den Wissenschaften. 100 Jahre nach Max Weber. Tübingen: Mohr Siebeck (2006) S. 85-108 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Sammelwerksbeitrag |
ISBN | 3-16-149007-X |
Schlagwörter | Methodologie; Kognition; Subjektivität; Objektivität; Realismus; Ethik; Moralisches Urteil; Rationalität; Wahrheit; Werturteil; Wissenschaft; Wissenschaftlichkeit; Wissenschaftsethik; Wert; Wertfreiheit; Hume, David; Weber, Max |
Abstract | Der Beitrag beleuchtet aus ethischer Sicht die Wertproblematik in den Wissenschaften. Dabei wird von der Feststellung ausgegangen, dass die grundsätzliche Kontroverse zwischen Kognitivismus und Nonkognitivismus heute zugunsten der Erkennbarkeit ethischer Urteile entschieden ist. Ethischen Aussagen kommen klarerweise die Wahrheitswerte 'wahr' und 'falsch' zu. Innerhalb des Kognitivismus sind die Positionen des Moralischen Realismus und des Moralischen Subjektivismus voneinander zu unterscheiden. Für beide gilt, dass ein moralisches Urteil wahr oder falsch ist, deren Begründung ist jedoch verschieden. Für den Moralischen Realismus gibt es ein vom Wollen verschiedenes Sollen, das auch 'objektiv' gilt, für den Moralischen Subjektivismus hingegen hängt das Sollen allein vom Wollen ab bzw. kann darauf reduziert werden. Entsprechend gibt es für den Moralischen Realismus die Verbindlichkeit der Ethik mit ihrer Verpflichtung und Verantwortung 'im üblichen Sinn', während für den Subjektivismus dies nicht gilt, weil eben die Verbindlichkeit der Ethik wegfällt. Vom Hauptargument gegen den Subjektivismus und für den Realismus wird aus D. Humes Gesetz abgeleitet, wonach aus Tatsachenaussagen keine normativen bzw. Sollensätze folgen. Da Aussagen über Präferenzen auch Tatsachenaussagen sind und der Subjektivismus die Sollenaussagen auf Tatsachenaussagen reduziert, macht er sich damit schuldig, Humes Gesetz zu verletzen. Da überdies keine analytischen Brückenprinzipien gefunden werden können, die Sollensätze aus Tatsachenaussagen ableitbar machen, und synthetische Brückenprinzipien nur dadurch zustande kommen können, dass den moralischen Werten auf der einen Seite der Brücke Unabhängigkeit von den Tatsachen auf der anderen Seite der Brücke zuerkannt werden muss, bleibt für den Autor das Humesche Gesetz bestehen, womit er den Subjektivismus als widerlegt betrachtet. Aus diesen und weitern Argumenten, die den Moralischen Realismus stützen, wird der Schluss gezogen, dass man entweder moralischer Realist ist, oder es keine moralischen Normen und damit auch keine Ethik gibt. (ICG2). |
Erfasst von | GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim |
Update | 2007/4 |