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Autor/inn/enStoetzel, Angelika; Fegert, Joerg M.
TitelDie Verfahrenspflegschaft aus Sicht der vertretenen Kinder.
Studie zum Qualitaetsstand der Institution Verfahrenspflegschaft (gemaess § 50 FGG) unter Beruecksichtigung der Perspektive des Kindes.
QuelleIn: Zentralblatt für Jugendrecht, 92 (2005) 5, S. 175-186Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0176-6449; 0342-345X
SchlagwörterEmpirische Untersuchung; Familiengerichtshilfe; Familienrecht; Vormundschaftsgericht; Qualität; Verfahrenspfleger; Deutschland
AbstractMit der Rechtsvorschrift des § 50 FGG wurde im Rahmen der Kindschaftsrechtsreform am 1.7.1998 der Verfahrenspfleger als Interessenvertretung fuer Kinder und Jugendliche in bestimmten familien- und vormundschaftsrechtlichen Verfahren eingerichtet. Bisher liegen nur wenige empirische Erkenntnisse zur Verfahrenspflegschaft vor. Im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrages von Manuela Stoetzel und Joerg M. Fegert stehen die Ergebnisse einer Untersuchung, die an der Klinik fuer Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie der Universitaet Ulm im Sommer 2003 durchgefuehrt worden ist. Ziel dieser Fragebogenerhebung war es, einen Einblick in die Wahrnehmung der vertretenen Kinder zu gewinnen und darueber hinaus zu ermitteln, ob und wie Taetigkeiten des Verfahrenspflegers auf die kindliche Wahrnehmung Einfluss nehmen koennen. Die Ergebnisse der insgesamt 160 ausgewerteten Frageboegen geben Auskunft ueber einige Merkmale von Verfahrenspflegern, Kindern und gerichtlichen Verfahren, so u.a. ueber die regionale Verteilung, das Geschlecht, das Alter, die berufliche Erfahrung der Verfahrenspfleger sowie ueber Gegenstand und Dauer der Verfahren. In der Kinderstichprobe zur Ermittlung der Kindersichtweisen standen 52 Frageboegen zur Verfuegung. Erfragt wurden das Wissen von Kindern ueber den Verfahrenspfleger sowie seine Zufriedenheit mit der Verfahrenspflegschaft. (DJI/Sd).
Erfasst vonDeutsches Jugendinstitut, München
Update2005/3
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