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Autor/inKlug, Andrea
TitelDas Arbeitnehmererfindungsgesetz.
Eine deutsche Besonderheit.
QuelleIn: Die neue Hochschule, 49 (2008) 3-4, S. 14-21Infoseite zur Zeitschrift
PDF als Volltext kostenfreie Datei  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben 35; Grafiken 5; Abbildungen 1
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0340-448X
SchlagwörterDeutschland
AbstractDer Umgang mit Erfindungen von Arbeitnehmern regelt in Deutschland das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (Arbeitnehmererfindungsgesetz - ArbEG). Vor dem Hintergrund, das 80 bis 90 Prozent aller im Inland eingereichten Patentanmeldungen auf Erfindungen von Arbeitnehmern zurückgehen, kommt dem ArbEG seit jeher große Bedeutung in der Unternehmenspraxis zu. Spätestens seit dem Wegfall des Hochschullehrerprivilegs im Jahre 2002 sind auch im Hochschulbereich, wo es insbesondere bei der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Wirtschaft im Rahmen von Forschungsaufträgen oder -kooperationen vielfach zu schutzfähigen Arbeitsergebnissen kommt, die Vorgaben des ArbEG besonders zu beachten. (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2009/1
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