Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Klug, Andrea |
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Titel | Das Arbeitnehmererfindungsgesetz. Eine deutsche Besonderheit. |
Quelle | In: Die neue Hochschule, 49 (2008) 3-4, S. 14-21Infoseite zur Zeitschrift
PDF als Volltext |
Beigaben | Literaturangaben 35; Grafiken 5; Abbildungen 1 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0340-448X |
Schlagwörter | Deutschland |
Abstract | Der Umgang mit Erfindungen von Arbeitnehmern regelt in Deutschland das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (Arbeitnehmererfindungsgesetz - ArbEG). Vor dem Hintergrund, das 80 bis 90 Prozent aller im Inland eingereichten Patentanmeldungen auf Erfindungen von Arbeitnehmern zurückgehen, kommt dem ArbEG seit jeher große Bedeutung in der Unternehmenspraxis zu. Spätestens seit dem Wegfall des Hochschullehrerprivilegs im Jahre 2002 sind auch im Hochschulbereich, wo es insbesondere bei der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Wirtschaft im Rahmen von Forschungsaufträgen oder -kooperationen vielfach zu schutzfähigen Arbeitsergebnissen kommt, die Vorgaben des ArbEG besonders zu beachten. (HoF/Text übernommen). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 2009/1 |