Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Faßmann, Hendrik |
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Titel | Möglichkeiten und Erfolge der beruflichen Rehabilitation von Personen mit Aphasie. Ergebnisse einer Literaturanalyse. Gefälligkeitsübersetzung: Possibilities and successes of the vocational rehabilitation of people with aphasia. Results of a literature analysis. |
Quelle | Nürnberg (2008), 59 S.
PDF als Volltext |
Reihe | Materialien aus dem Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. 2/2008 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; Monographie; Graue Literatur |
ISSN | 1618-6540 |
Schlagwörter | Sprache; Medizin; Medizinische Rehabilitation; Berufliche Integration; Neurologie; Behinderung; Berufliche Rehabilitation; Sprachbehinderung |
Abstract | Die vorliegenden Materialien zum Forschungsstand der beruflichen Rehabilitation von Personen mit Hirnschädigungen im Allgemeinen sowie von Aphasiker(inne)n im Besonderen entstanden im Rahmen der Begleitforschung des Modellprojekts "Integrative Berufliche Rehabilitation von Personen mit Aphasie - IBRA". Dieses Projekt wurde in den Jahren 2002 bis 2008 erprobt. Nach einer ausführliche Definition des Begriffes Aphasie wird auf die Möglichkeiten zur Eingliederung von Personen mit Aphasie in das Arbeitsleben eingegangen. Danach stellt der Autor die Wirksamkeit von berufsbezogenen bzw. Berufsförderungsmaßnahmen für neurologisch erkrankte Personen unter besonderer Berücksichtigung von Personen mit Aphasie dar. Abschließend werden acht Leitsätze zur beruflichen Wiedereingliederung von Menschen mit schwerer Schädel- Hirn-Verletzung, formuliert die sich auch auf Personen mit Aphasie anwenden lassen: (1) Eine Rückkehr ins Arbeitsleben sollte zwischen sechs und 18 Monaten nach Eintritt der Schädigung erfolgen. (2) Sie sollte beim früheren Arbeitgeber oder in einer vertrauen Umgebung erfolgen. (3) Alternativ könnte eine strukturierte Tätigkeit (z. B. Training, ehrenamtliche Tätigkeit) aufgenommen werden. (4) Es sollte Vorsorge für leichtere Arbeitsbedingungen oder andere Hilfestellungen getroffen werden. (5) Dafür sollten mindestens drei Monate, bei Bedarf auch mehr Zeit zur Verfügung stehen. (6) Man sollte damit rechnen, dass auch das Absinken des Qualifikationsniveaus der Arbeit das Ergebnis sein kann. (7) Versagen bei der Arbeit erfordert es, über das Niveau und die Bedingungen der Arbeit nachzudenken. Ein Bildungskurs oder ein Wiederholungstraining kann die Lösung sein. Weiteres Versagen ist zu vermeiden. (8) Wenn zwei Jahre seit dem Auftreten des Schädel-Hirn-Traumas ohne Wiedereingliederung in das Arbeitsleben vergangen sind, sollte eine Arbeit unter geschützten Bedingungen oder eine andere Beschäftigung erwogen werden. (ICD2). |
Erfasst von | GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim |
Update | 2010/3 |