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Autor/inWaldeyer, Hans-Wolfgang
TitelDas kooperative Promotionsverfahren.
QuelleIn: Die neue Hochschule, 48 (2007) 2, S. 8-11Infoseite zur Zeitschrift
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BeigabenAbbildungen 1; Anmerkungen 50
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0340-448X
SchlagwörterDeutschland
AbstractDer Autor gibt eine Übersicht über die verschiedenen landesrechtlichen Regelungen zum kooperativen Promotionsrecht. Nur in zwölf von 16 Bundesländern ist ein kooperatives Promotionsrecht vorgesehen. Eine Pflicht zur gemeinsamen Betreuung der Fachhochschul-Promovenden gibt es nur in Bayern, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Eine Pflicht zur Beteiligung eines Professors der Fachhochschule an der Prüfung gibt es nirgendwo. Gliederung: I. Landesrechtliche Regelungen. - II. Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht. - III. Kritische Würdigung. - IV. Promotionsrecht für die Fachhochschulen (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2007/4
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