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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Die integrative Förderung hörbehinderter Kinder in der Regelschule begann in Wien Anfang der 80er Jahre. Der (politische) Druck der Eltern behinderter Kinder und das Entgegenkommen der Schulbehörde ermöglichten in Österreich schon 1985 eine relativ großzügige bundesweite gesetzliche Regelung dieser Beschulungsform für den Primarbereich der Grundschule. In den folgenden Jahren wurden weitere Bereiche, wie etwa die Aufgaben der Sonderpädagogischen Zentren (SPZ) oder des Sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPF) gesetzlich geregelt. Im Schuljahr 1997/98 erfolgte die Regelung für den Sekundarbereich der Pflichtschule. Etwa 50% der (erfassten) hörbehinderten Pflichtschüler Wiens werden integrativ bzw. ambulant, die andere Hälfte in der Sonderschule für schwerhörige Kinder (dort zum Teil auch in präventiver Integration) beschult. Einen weiteren speziellen Bereich der Beschulung hörbehinderter Kinder deckt die Sonderschule für Gehörlose in Wien ab, die als eigenständige Bundesschule geführt wird, während die Schwerhörigenschule rechtlich eine Landesschule darstellt. (Orig.).
Erfasst von
Berliner Landesinstitut für Schule und Medien
Update
2004_(CD)
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Standortunabhängige Dienste
0342-4898
Egger, Toni: Integration hörbehinderter Kinder in Wien. 2003.
2821655
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