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Autor/inGrube, Christian
TitelKostenerstattung für die selbstbeschaffte Jugendhilfeleistung.
Zugleich Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 28. September 2000.
QuelleIn: Zentralblatt für Jugendrecht, 88 (2001) 8, S. 288-291Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben 27
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0176-6449; 0342-345X
SchlagwörterSozialhilferecht; Rechtsanspruch; Rechtsprechung; Jugendhilfe; Jugendhilferecht; Finanzielle Beihilfe; Deutschland
AbstractMit dem Urteil vom 28. September 2000 hat das Bundesverwaltungsgericht in einer bisher sehr streitigen jugendhilferechtlichen Frage Klarheit geschaffen: Der Leistungsberechtigte kann Kostenerstattung für eine von ihm selbstbeschaffte Jugendhilfeleistung grundsätzlich nur beanspruchen, wenn die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den primären Leistungsanspruch vorlagen und bei dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuvor ein entsprechender Antrag auf Leistungen der Jugendhilfe gestellt war, es indes zu einer Leistungsgewährung nicht gekommen ist. (DIPF/Orig.)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2002_(CD)
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