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Autor/inHorstkotte, Hermann
TitelSteuer-Tricks für Hochschul-Manager.
QuelleIn: DUZ : Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft, 57 (2001) 7, S. 18-19Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 1
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0936-4501; 1437-4234
SchlagwörterForschungsergebnis; Deutschland; Erfindung; Gemeinnützigkeit; Öffentliches Recht; Hochschule; Steuerrecht; Spende; Forschungsergebnis; Verwertung; Erfindung; Öffentliches Recht; Spende; Steuerrecht; Hochschule; Gemeinnützigkeit; Nutzeffekt; Umsetzung; Verwertung; Deutschland
AbstractDie Krise öffentlicher Haushalte zwingt Hochschulen zu eigener unternehmerischer Tätigkeit. Da ist ein völlig neues Denken der Hochschulmanager erforderlich. Traditionell denken die Finanzverwalter an "Ermächtigungen" aus dem gesetzlich verankerten "Haushaltsplan", von denen sie aber nur sparsam, nach sachlicher und zeitlicher "Erforderlichkeit" Gebrauch machen dürfen. Das ist das Gegenteil jeder einnahmeorientierten (also unternehmerischen) und in der Folge steuerpflichtigen Geschäftsführung. Ein steuerpflichtiger Betrieb gewerblicher Art (BgA) ist dann gegeben, wenn eine spezielle Einrichtung mit laufenden Einnahmen von mehr als 60.000 Mark im Jahr aus der Gesamttätigkeit der Hochschule wirtschaftlich hervorhebt. Als Einnahmen in diesem Sinne zählen nicht Zuwendungen von Gemeinnützigen Stellen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) oder dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft. Klare Indizien für einen steuerpflichtigen BgA liegen vor, wenn der Drittmittelgeber seinen (Forschungs-) Auftrag an seine eigenen (exklusiven) Verwertungsinteressen bindet, womöglich sämtliche Kosten übernimmt und sich mit Detailsteuerung in die Arbeiten einmischt. Die steuerrechtlichen Finessen beginnen mit der Gemeinnützigkeit. (HoF/Text auszugsweise übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2002_(CD)
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