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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Im gegenständlichen Rechtsfall wird die Frage geprüft, ob mit der Bezeichnung "Die gesunde Alternative" eine gesundheitsbezogene Angabe vorliegt. Entscheidend dabei ist die Verkehrsauffassung und nicht, ob das Unternehmen zur Führung einer entsprechenden Marke berechtigt ist. Aus der Berechtigung zur Führung einer Marke, die gesundheitsbezogene Angaben enthält, kann nicht gefolgert werden, daß diese - ungeachtet des Verbotes des § 9 Abs. 1 lit. a LMG - beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln verwendet werden dürfte. Die Eintragung einer Firma, die gesundheitsbezogene Angaben enthält, befreit nicht von der Verpflichtung, beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln die Verbotsnorm des 9 LMG zu beachten. Die Bezeichnung "Die gesunde Alternative" ist eine gesundheitsbezogene Angabe, weil sie geeignet ist, beim durchschnittlichen Interessenten bei flüchtiger Betrachtung den Eindruck zu erwecken, dass der Konsum des so bezeichneten Lebensmittels einen günstigen Einfluss auf die Gesundheit habe.
Erfasst von
Bundesstaatliche Pädagogische Bibliothek beim Landesschulrat für Niederösterreich, St. Pölten
Update
2000_(CD)
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