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Autor/inBlass, Michael
TitelGesundheitsbezogene Angaben (§ 9 LMG 1975), Markenrecht und Firmenrecht.
QuelleIn: Die Ernährung, 19 (1995) 4, 2 S.Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0250-1554
SchlagwörterRecht; Fachdidaktik; Lebensmittelgesetz; Wirtschaftskunde; Erwachsenenbildung; Marke; Österreich
AbstractIm gegenständlichen Rechtsfall wird die Frage geprüft, ob mit der Bezeichnung "Die gesunde Alternative" eine gesundheitsbezogene Angabe vorliegt. Entscheidend dabei ist die Verkehrsauffassung und nicht, ob das Unternehmen zur Führung einer entsprechenden Marke berechtigt ist. Aus der Berechtigung zur Führung einer Marke, die gesundheitsbezogene Angaben enthält, kann nicht gefolgert werden, daß diese - ungeachtet des Verbotes des § 9 Abs. 1 lit. a LMG - beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln verwendet werden dürfte. Die Eintragung einer Firma, die gesundheitsbezogene Angaben enthält, befreit nicht von der Verpflichtung, beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln die Verbotsnorm des 9 LMG zu beachten. Die Bezeichnung "Die gesunde Alternative" ist eine gesundheitsbezogene Angabe, weil sie geeignet ist, beim durchschnittlichen Interessenten bei flüchtiger Betrachtung den Eindruck zu erwecken, dass der Konsum des so bezeichneten Lebensmittels einen günstigen Einfluss auf die Gesundheit habe.
Erfasst vonBundesstaatliche Pädagogische Bibliothek beim Landesschulrat für Niederösterreich, St. Pölten
Update2000_(CD)
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