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Autor/inSchacher, Martin
TitelErfolgreiche Einführung.
Der Freiversuch in der ersten juristischen Staatsprüfung.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 2 (1995) 6, S. 303-306 u. 314Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenTabellen 2; Grafiken 3
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterStudium; Hochschulprüfung; Studienzeitverkürzung; Rechtswissenschaft; Baden-Württemberg; Bayern; Niedersachsen; Nordrhein-Westfalen
AbstractZiel der Einführung des Freiversuchs ist es, Jura-Studierende zu ermutigen, früher ins Examen zu gehen, um auf diese Weise die Studienzeiten zu verkürzen und das Berufseintrittsalter von Juristen zu senken. Der Freiversuch sieht im einzelnen vor: - Die Anmeldung zum ersten juristischen Staatsexamen muß bis spätestens Ende des 8. Fachsemesters erfolgen. - Dieser Examensversuch gilt bei Nichtbestehen als nicht unternommen. - Bei der Bemessung der Fachsemesterzahl zur Examensmeldung werden Urlaubssemester wegen triftiger Gründe nicht berücksichtigt (wegen Krankheit, Auslandsstudium in Jura usw., wird länderweise unterschiedlich gehandhabt). - Ein bestandenes Examen kann zur Notenverbesserung wiederholt werden. - Examensklausuren können etappenweise, z. B. ab dem 6. Fachsemester geschrieben werden (sog. "Abschichtung", nur in einigen Bundesländern möglich bzw. in Planung). HIS führte im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie 1994 eine Befragung mit 4.700 Jura-Studierenden zur Akzeptanz und Nutzung des Freiversuchs sowie eine sekundär-statistische Analyse mit Daten der Prüfungsstatistiken der Länder durch, in denen die Freiversuchs-Regelungen bereits seit längerer Zeit praktiziert wurden, um Fakten für eine sachliche Diskussion zu diesem Thema bereitzustellen. Im Beitrag werden im wesentlichen die Ergebnisse des sekundär-statistischen Teils der Untersuchung dargestellt. (PHF/Ko.).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1997_(CD)
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