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Autor/inKiesl, Wolfgang
TitelSchulfinanzierung in Bayern.
QuelleIn: Schulverwaltung. Bayern, 18 (1995) 6, S. 219-222Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1433-4674
SchlagwörterSchule; Öffentliche Schule; Privatschule; Gemeinde (Kommune); Gesetz; Finanzierung
AbstractDie bayerischen Schulen (im Schuljahr 1993/94 insgesamt 5329 Schulen mit rund 1,6 Mio. Schülern) werden zu einem ganz erheblichen Teil aus Mitteln des Staates (im Jahr 1992: circa 8,6 Mrd. DM) finanziert. Bei den öffentlichen Schulen sind auch die Kommunen (dies sind die Gemeinden, Landkreise und Bezirke) an der Finanzierung beteiligt, bei den privaten Schulen die Träger dieser Schulen. Das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) in der Fassung vom 7. Juli 1994 (GVBl. S. 729) regelt die verschiedenen Zuständigkeiten für die Finanzierung und legt vor allem den Umfang fest, in dem der Staat die Schulen finanziell fördert. Nachfolgend werden die Grundzüge der Schulfinanzierung dargestellt. Die Details der Regelung sind dem Text des BaySchFG zu entnehmen. (DIPF/Text übernommen)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update1997_(CD)
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