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Sonst. PersonenLohmann, Henning (Bearb.)
InstitutionDeutschland / Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
TitelUnterhaltszahlungen für minderjährige Kinder in Deutschland.
Gefälligkeitsübersetzung: Maintenance payments for minor children in Germany.
QuelleStuttgart: Kohlhammer (2002), 177 S.Verfügbarkeit 
ReiheSchriftenreihe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 228
BeigabenTabellen
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
ISBN3-17-017995-0
SchlagwörterEhescheidung; Ein-Eltern-Familie; Mutter; Partnerschaft; Vater; Recht; Familienrecht; Unterhalt; Eltern; Kind; Finanzielle Situation; Deutschland
Abstract"Im Auftrag des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat forsa von Juli 2001 bis Juni 2002 das Projekt 'Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder in Deutschland' durchgeführt. Das Projekt betrachtet die Unterhaltssituation von minderjährigen Kindern, deren Eltern nicht zusammen leben und ist als bundesweite Repräsentativbefragung angelegt. Kern des Projekts ist der sogenannte Barunterhalt (im Gegensatz zum Betreuungsunterhalt). Um die Situation möglichst vollständig abzubilden, werden sowohl (Bar-) Unterhaltsberechtigte als auch (Bar-) Unterhaltspflichtige berücksichtigt. Obwohl der Unterhaltsanspruch beim Kind liegt, werden im Folgenden die betreuenden Elternteile vereinfachend als Unterhaltsberechtigte bezeichnet. Das Projekt beschränkt sich nicht auf spezifische Konstellationen. Sowohl die Situation nichtehelicher als auch ehelicher Kinder wird betrachtet. Ziel dieses Projekts ist, das Ausmaß der Fälle, in denen keine oder unregelmäßige Zahlungen erfolgen, und die Gründe für die Zahlung oder Nicht-Zahlung abzuschätzen und darzustellen. Grundlage sind mehrere Teilstudien, in denen sowohl Unterhaltsberechtigte als auch Unterhaltspflichtige zur Festlegung und zur Praxis der Unterhaltszahlungen befragt werden. Dabei steht die Perspektive auf das (Rechts-)Verhältnis zwischen Kindern und Eltern eher im Hintergrund. Probleme mit der Zahlung von Kindesunterhalt sind häufig eng mit einer Trennung oder Scheidung der Eltern verbunden. Obwohl der Gesetzgeber durch das neue Kindschaftsrecht, das am 1.7.1998 in Kraft getreten ist, eheliche und nichteheliche Kinder in Fragen des Unterhalts gleichstellt, ist der Untersuchungsgegenstand trotzdem sehr heterogen. Einerseits unterscheiden sich die Abläufe bei einer Scheidung stark von denen der Trennung in einer nichtehelichen Partnerschaft." (Textauszug).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2004_(CD)
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