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Autor/inHoever, Hubert
TitelVorruhestandsregelungen für Beamte.
QuelleIn: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 19 (2000) 12, S. 1343-1346Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben; Tabellen 2
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0721-880X
SchlagwörterBesoldung; Besoldungsrecht; Beamtenrecht; Dienstrecht; Pension (Ruhegehalt); Rechtsgrundlage; Rechtsstellung; Ruhestand; Teilzeitbeschäftigung; Alter; Öffentlicher Dienst; Beamter; Nordrhein-Westfalen
AbstractDer Zwang zur Reduzierung der Personalausgaben im öffentlichen Dienst hat in den letzten Jahren mit dazu geführt, dass auch für Beamte Regelungen getroffen wurden, nach denen sie schon vor ihrem Ruhestand vom Dienst völlig freigestellt werden können ... . Bis zu einer spürbaren Entlastung der öffentlichen Haushalte ist es jedoch noch ein weiter Weg. Nordrhein-Westfalen hat deshalb über den Bundesrat eine Regelung zu erreichen versucht, nach der Beamte auf Antrag bereits ab dem 55. Lebensjahr in den vorgezogenen Ruhestand versetzt werden können. Vor diesem Hintergrund werden alle zur Zeit möglichen Freistellungen vom Dienst, die als Vorruhestandsregelungen für Beamte in Betracht kommen können (Sabbatjahr, Altersteilzeit, Altersurlaub, Sonderurlaub), näher beleuchtet. (DIPF/Orig.)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2002_(CD)
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