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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Getragen durch einen BLK-Modellversuch, der in Gemeinsamkeit der Länder Baden-Württemberg und Sachsen von 1992 bis 1995 durchgeführt wurde, konnten seit 1992 im Freistaat Sachsen unterschiedliche Formen der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf durchgeführt werden. Dabei wurden vielfältige Erfahrungen zu notwendigen Rahmenbedingungen gesammelt, die später in die Schulintegrationsverordnung einflossen. Die Integrationsmaßnahmen wurden in allen Schularten des differenzierten sächsischen Schulsystems realisiert. Neben der seit dem 3. März 1999 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichten Schulintegrationsverordnung (SchlVO) gibt es bereits seit dem 6. Juli 1995 eine Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gewährung einer Zuwendung für besondere Maßnahmen zur Integration von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen in allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen, die am 23. Mai 1997 erneut in Kraft gesetzt wurde. (Orig.).
Erfasst von
Berliner Landesinstitut für Schule und Medien
Update
2001_(CD)
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Standortunabhängige Dienste
0939-3439
Schwägerl, Dieter: Die Sächsische Schulintegrationsverordnung. Viele Wege - ein Ziel. 2000.
2659617
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