Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Waldeyer, Hans-Wolfgang |
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Titel | Die zukünftige Besoldung der Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen in Deutschland. Zu den Vorschlägen der Einführung einer leistungsorientierten Besoldung von Seiten der Kultusministerkonferenz und der Expertenkommission Hochschuldienstrecht. |
Quelle | In: Die neue Hochschule, 41 (2000) 1, S. 15Infoseite zur Zeitschrift |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0340-448X |
Schlagwörter | Differenzierung; Rechtsvorschrift; Fachhochschule; Universität; Hochschulrahmengesetz; Hochschullehrerbesoldung; Benachteiligung; Reform; Deutschland |
Abstract | Der Gesetzgeber besitzt nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts einen großen Gestaltungsspielraum bei der Neuordnung des Besoldungsrechts. Daher bestehen keine "erheblichen Zweifel" an der Verfassungsmäßigkeit eines einheitlichen Grundgehalts für die Professoren aller Hochschularten. Bei der Einführung unterschiedlicher Grundgehälter für die Universitätsprofessorinnen und -professoren einerseits und die Professorinnen und Professoren der Fachhochschulen andererseits (KMK: 8.000 DM Universität, 6.800 DM Fachhochschule) wird der besoldungsrechtliche Status quo zu Lasten der Fachhochschulen verändert. Zurzeit dürfen nämlich gemäß Paragr. 35 Abs. 1 Satz 2 BBesG höchsten 56,25 Prozent der Universitätsprofessorinnen und -professoren in die Besoldungsgruppe C4 eingestuft werden. Dies bedeutet, dass zurzeit 43,75 Prozent der Universitätsprofessorinnen und -professoren ebenso wie die Professorinnen und Professoren der Fachhochschulen in den Besoldungsgruppen C2 und C3 eingestuft sind. Diese besoldungsrechtliche Deckungsgleichheit im Umfang von 43,75 Prozent der Universitätsprofessuren ginge verloren, wenn zukünftig alle Universitätsprofessorinnen und -professoren ein höheres Grundgehalt erhielten als die Professorinnen und Professoren der Fachhochschulen. Es würde ein nicht hinnehmbarer Wertungswiderspruch zwischen der im HRG verankerten Gleichwertigkeit der Hochschularten und der in besoldungsrechtlicher Hinsicht gegebenen Minderwertigkeit der Aufgaben und Qualifikationen der Professorinnen und Professoren der Fachhochschulen entstehen. (HoF/Text übernommen). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 2001_(CD) |