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InstitutionBrandenburg / Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
TitelGesetz über die Schulen im Land Brandenburg.
Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG vom 12. April 1996.
QuellePotsdam: MBJS (1996), 95 S.Verfügbarkeit 
ReiheRechte und Regeln
BeigabenRegister
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
SchlagwörterErziehung; Psychologische Beratung; Medienpädagogik; Recht auf Bildung; Schule; Schulsystem; Schulversuch; Schulaufsicht; Schulgesetz; Schulpflicht; Schulträger; Schulkonferenz; Schulleitung; Schulorganisation; Elternvertretung; Beratung; Schulform; Privatunterricht; Lehrer; Pädagogisches Landesinstitut; Schüler; Leistungsbeurteilung; Schulabschluss; Versetzung (Schule); Bilinguale Erziehung; Mitbestimmung; Kirche; Finanzierung; Fachschule; Hochschulreife; Studienkolleg; Zweiter Bildungsweg; Sonderpädagogik; Amtliche Druckschrift; Maßnahme; Struktur; Freie Trägerschaft; Minderheit; Personal; Brandenburg
AbstractDas Brandenburger Schulgesetz trat am 01.08.1996 in Kraft und löste das "Provisorium" Erstes Schulreformgesetz ab. Im vorliegenden Sonderdruck wird das Schulgesetz im Wortlaut wiedergegeben - mit einer Erläuterung durch die Bildungsministerin. Es enthält folgende Teile: Teil 1: ALLGEMEINES - einleitende Vorschriften und Auftrag der Schule - Teil 2: SCHULGESTALTUNG - Stellung der Schulen, Unterrichtsinhalte, Stundentafeln - Teil 3: SCHULSTRUKTUR - Primarstufe, Sekundarstufe I und II, Fachschule, Sonderpädagogische Förderung, Zweiter Bildungsweg, Studienkolleg - Teil 4: SCHULPFLICHT - Teil 5: SCHULVERHÄLTNIS - Allgemeine Vorschriften - Aufnahme in die Schule - Leistungsbewertung, Versetzung, Abschlüsse - Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen - Datenschutz - Teil 6: SCHULPERSONAL - Teil 7: MITWIRKUNGSRECHTE in der Schule - Allgemeine Vorschriften - Eltern - Schülerinnen und Schüler - Lehrkräfte - Schulkonferenz - Oberstufenzentren - Ergänzende Vorschriften - Teil 8: ÖFFENTLICHE SCHULTRÄGERSCHAFT - Schulträgerschaft - Schulorganisation ... Teil 9: FINANZIERUNG der Schulen in öffentlicher Trägerschaft - Schulkosten - Finanzielle Förderung ... Teil 10. SCHULEN IN FREIER TRÄGERSCHAFT - Allgemeine Vorschriften - Ersatzschulen - Ergänzungsschulen ... Teil 11: SCHULAUFSICHT, SCHULBERATUNG - Allgemeine Vorschriften - Staatliche Schulbehörden - Einrichtungen des Landes zur Weiterentwicklung der Schule (Pädagogisches Landesinstitut, Medienpädagogisches Zentrum) - Teil 12: Mitwirkungsrechte auf Kreis- und Landesebene - Teil 13: Übergangs- und Schlußvorschriften. (DIPF/Text übernommen/Ko.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update1998_(CD)
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