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Autor/inGöbel, Jürgen
TitelCase-Management zur Erhaltung von Arbeitsverhältnissen Behinderter. Ein Modellversuch des Landesarbeitsamtes Bayern.
QuelleIn: Die Rehabilitation, 38 (1999) 4, S. 209-219Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-3536
SchlagwörterFörderung; Modellversuch; Management; Arbeitsplatz; Case Management; Arbeitsamt; Behinderter; Bayern
AbstractDie Krankenversicherungsträger sind nur für medizinische Leistungen zuständig, die Arbeitsämter nur für berufliche. Für nahtlose Überleitungsfälle wird von den Krankenkassen fast ausschließlich die Nahtlosigkeitsregelung nach dem SGB III genutzt. Im übrigen zieht sich der Krankengeldbezug oft bis zur letztmöglichen Aussteuerung nach 18 Monaten hin, obwohl die Behinderung bereits lange vorher feststeht und der Übergang in die Arbeitslosigkeit dem Behinderten nicht weiterhilft. In einigen bayerischen Arbeitsämtern wurden nun Case-Managements zur Erhaltung von Arbeitsverhältnissen Behinderter eingerichtet. Sie nehmen im Zusammenwirken mit den medizinischen Diensten der Krankenkassen, aber auch in anderen Fällen bei den Betrieben Frühinterventionen zur Erhaltung der Beschäftigung vor. Dadurch soll der traditionelle Weg der noch beschäftigten Behinderten in die langen Warteschleifen bei den Rehabilitationsträgern, in die Arbeitslosigkeit und danach in eine aufwendige berufliche Neuorientierung mit anschließend erneuter Arbeitslosigkeit eingegrenzt werden. Da dieses Vorgehen den Behinderten nützt und unter gesamtwirtschaftlichen Aspekten besonders kostengünsitg ist, weil der Bezug von Arbeitslosengeld und aufwendige Umschulungsmaßnahmen vermieden werden, sollte das in dem Beitrag analysierte Modell Nachahmer finden. Die von den Rehabilitationsberatern geführten Case-Managements beraten die Rehabilitanden und die Betriebe und fördern mit technischen Arbeitshilfen, mit Eingliederungszuschüssen oder mit beruflichen Anpassungsmaßnahmen. Zur rascheren und intensiveren Umsetzung ihrer Dienstleistung "kaufen" sie sich aus der sog. freien Förderung nach dem SGB III Unterstützungsleistungen von betriebserfahrenenen Trägern ein. In den Arbeitsämtern Nürnberg, Traunstein und Würzburg wurden mit dem Modell bereits sehr gute Ergebnisse erzielt. (Orig.).
Erfasst vonBerliner Landesinstitut für Schule und Medien
Update2001_(CD)
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